ZITAT
Die DSW prüft zurzeit die zivilrechtlichen Möglichkeiten geschädigter Aktionäre der IKB-Bank. Eins ist klar: Einfach wird es nicht, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Aber für Anleger, die in den zehn Tagen zwischen 20. und 30. Juli 2007 IKB-Anteile erworben haben, gibt es Hoffnung. Sie haben die Chance, Ersatzansprüche wegen „Unterlassung einer Ad-Hoc-Mitteilung“ gegen die Gesellschaft geltend zu machen. Allerdings ist Eile geboten, da die Verjährungsfrist Ende Juli 2008 abläuft. Die DSW empfiehlt geschädigten Anlegern die Einleitung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens bei der Vergleichsstelle ÖRA in Hamburg. Dadurch kann das Verjährungsrisiko ausgeschaltet werden.
Möglicherweise geschädigte Anleger können sich bei der DSW registrieren lassen.
Hilfe für IKB-Geschädigte