Rückblick: Juli 2008 -
Dax: 52 Wochentief
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ZITAT
Verluste aus Kapitalvermögen können ab 2009 nicht mehr mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Sie mindern nur noch positive Einkünfte aus Kapitalvermögen. Doch auch innerhalb der Einkunftsart gibt es feste Regeln. Keine Probleme gibt es bei den laufenden Verlusten. Sie können ab 2009 problemlos mit laufenden Erträgen wie Dividenden und Zinsen ausgeglichen werden. Wegen des eingeschränkten Werbungskostenabzugs fallen unter laufende Verluste jedoch nur noch negative Stückzinsen, die beim Kauf eines festverzinslichen Wertpapiers anfallen. Die bis zum Kauf gutgeschriebenen, aber nicht ausgeschütteten Zinsen stellen für den Käufer negative Kapitaleinnahmen dar.
Viel bedeutender sind jedoch Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren. Dabei gilt es künftig zwei Fälle zu unterscheiden: [...]
Quelle/ Source:
Verlustrecycling im Dreiwegesystem
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