Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. September 2008 gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind (?Moratorium?).
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