[ Update der Informationen auf der Webseite ]Kundengelder werden von Unternehmensgeldern von CMC Markets getrennt aufbewahrt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz von CMC Markets die Gläubiger von CMC Markets keinen Zugriff auf die Kundengelder haben.
Die
getrennten Kundengelder sind somit zu 100% gesichert. Für Sie bedeutet dies, dass im Falle einer Insolvenz von CMC Markets die Gelder auf Ihren Handelskonten in
vollem Umfanggesichert sind.
Welche Positionen fallen darunter?
• Ihre Einzahlungen
• Ihr angezeigtes Gesamtkapital
• Ihre hinterlegte Margin
• Ihr frei verfügbares Kapital
CMC Markets gehört darüber hinaus der Sicherungseinrichtung, dem Financial Services Compensation Scheme (FSCS), im Vereinigten Königreich an. Dieses System basiert auf EU-Gesetzgebung und ähnelt der deutschen Einlagensicherung. Der FSCS tritt ein, wenn ein Mitgliedsunternehmen in Zahlungsverzug gerät und nicht mehr in der Lage ist oder vermutlich nicht mehr in der Lage sein wird, Forderungen zu begleichen, die Kunden gegen das Unternehmen erheben. Der Schutz durch den FSCS ist für Sie kostenlos.
Der FSCS schützt Privatpersonen und, unter bestimmten Vorraussetzungen, kleinere Unternehmen. Ein kleineres Unternehmen in diesem Sinne ist eine Personengesellschaft, eine Körperschaft, ein nicht eingetragener Verein oder ein Verein auf Gegenseitigkeit mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Britische Pfund (bzw. Gegenwert in anderer Währung). Alle anderen Unternehmen sind nicht durch den FSCS geschützt.
Über die Trennung von Kundengeldern hinaus sind Ihre Ansprüche gegen CMC Markets durch den FSCS bis zu einem Betrag von GBP 30.000,- zuzüglich 90% der nächsten GBP 20.000,- einer „geschützten Forderung“ gesichert. Dies entspricht einem Maximalbetrag von GBP 48.000,- pro Kunde.
Eine geschützte Forderung ist eine Forderung, die Sie zivilrechtlich gegen CMC Markets geltend machen könnten. Darunter sind insbesondere Erträge aus Geschäften mit CFDs zu verstehen.
Der Maximalbetrag von GBP 48.000,- bezieht sich ausschließlich auf Gewinne aus offenen Kontrakten, die Sie am Tage des Bekanntwerdens der Insolvenz von CMC Markets erzielt haben, da alle früher angefallenen Gewinne bereits zu 100% durch die getrennte Aufbewahrung geschützt sind.
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