






Der Tod und die Steuer
Posted by
oldschuren
,
25. April 2010
·
2,136 views
...sind die einzigen zwei Dinge im Leben, die absolut gewiss sind!
Bin vor einer Weile in einem anderen Forum über einen Artikel gestoßen, den ich höchst bemerkenswert fand. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhof ermöglicht einen Verlustvortrag von Spekulationsverluste auch früherer Jahre zu sichern. Will heißen, diese können mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
Hier der Link zum Beitrag...
Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung zum Verlustvortrag
Wir haben das Thema im letzten Mamuttread schon kurz angerissen. Tinozi hat was rausgesucht, dass dem etwas wiederspricht:
Veräußerungsgeschäfte in der Steuererklärung 2009
Müsste man jetzt klären was richtig ist. Mich würde auch interessieren, in welcher Form das Finanzamt die Daten benötigt. Ob auch die Unterteilung FX-Geschäfte und CFD-Geschäfte getätigt werden muss. Wenn jeder Trade dargestellt werden muss, was ist dabei für das Finanzamt interessant? Wahrscheinlich nur Betrag von Gewinn oder Verlust und die Gebühr, oder? Oder reicht eine Zusammenfassung? Kann man die selber erstellen? Zur Legitimation kann man ja noch sein BrokerStatement per CD oder so bei legen... Da das Finanzamt eh cronisch unterbesetzt ist, dürften die - wenn überhaupt - nur oberflächlich die Sache prüfen können...
In dem folgenden Artikel geht es noch mal um den Verlustvortrag. Zusätzlich wird noch eine Sache angesprochen der Verlustrücktrag:
Spekulationsgeschäfte in der Steuererklärung
siehe bei: Von Spekulationsverlusten profitieren
Beim Verlustrücktrag geht es um folgendes: Wir haben im letzten Jahr Spekulationsgewinne versteuert. Dieses Jahr hatten wir kein Glück und sitzen auf Verlusten. Dann besteht die Möglichkeit die Gewinne des letzten Jahres mit den Verlusten dieses Jahres zu verrechnen. Dann bekommen wir was vom Finanzamt zurück.
So, ist ein interessantes Thema. Lasst uns mal darüber diskutieren und Infos zusammen tragen...
Bin vor einer Weile in einem anderen Forum über einen Artikel gestoßen, den ich höchst bemerkenswert fand. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhof ermöglicht einen Verlustvortrag von Spekulationsverluste auch früherer Jahre zu sichern. Will heißen, diese können mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
Hier der Link zum Beitrag...
Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung zum Verlustvortrag
Wir haben das Thema im letzten Mamuttread schon kurz angerissen. Tinozi hat was rausgesucht, dass dem etwas wiederspricht:
Veräußerungsgeschäfte in der Steuererklärung 2009
Müsste man jetzt klären was richtig ist. Mich würde auch interessieren, in welcher Form das Finanzamt die Daten benötigt. Ob auch die Unterteilung FX-Geschäfte und CFD-Geschäfte getätigt werden muss. Wenn jeder Trade dargestellt werden muss, was ist dabei für das Finanzamt interessant? Wahrscheinlich nur Betrag von Gewinn oder Verlust und die Gebühr, oder? Oder reicht eine Zusammenfassung? Kann man die selber erstellen? Zur Legitimation kann man ja noch sein BrokerStatement per CD oder so bei legen... Da das Finanzamt eh cronisch unterbesetzt ist, dürften die - wenn überhaupt - nur oberflächlich die Sache prüfen können...
In dem folgenden Artikel geht es noch mal um den Verlustvortrag. Zusätzlich wird noch eine Sache angesprochen der Verlustrücktrag:
Spekulationsgeschäfte in der Steuererklärung
siehe bei: Von Spekulationsverlusten profitieren
Beim Verlustrücktrag geht es um folgendes: Wir haben im letzten Jahr Spekulationsgewinne versteuert. Dieses Jahr hatten wir kein Glück und sitzen auf Verlusten. Dann besteht die Möglichkeit die Gewinne des letzten Jahres mit den Verlusten dieses Jahres zu verrechnen. Dann bekommen wir was vom Finanzamt zurück.
So, ist ein interessantes Thema. Lasst uns mal darüber diskutieren und Infos zusammen tragen...
Erstmal gute Idee, den Artikel im Forum zu verlinken. So schaffen wir bestimmt die 200 Kommentare
Zu den beiden Links aus steuertipps.de: Ich denke mal, die Gesetzgebung wurde da inzwischen wieder angepasst. Der 2. Link war von Ende 2009, der 1. Link von Dez. 2008. Genaueres kann ich hoffentlich ab Mittwoch sagen, weil sich bis dahin meine Steuerfachdingsbums mal schlau machen will...
Aber bestimmt könne die Vollzeittrader unter uns was dazu sagen?