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Tom Next - Daytrading Community

Brokerwechsel - Verlusttopf


Carve

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Hallo Zusammen,

 

habe den Broker gewechselt und dabei den neuen Broker beauftragt, mein altes Depot zu kündigen und den Verlusttopf zu übertragen.

 

Nach knapp 2 Wochen und einigen Nachfragen meinersets bittet mich der neue Broker mal bei meinem alten Broker nachzufragen, wo denn der Verlusttopf bleibt. Dort erklärt man mir dann, dass das Konto bereits irrtümlich (d.h. vor Übertragung des Verlusttopfes) geschlossen wurde und ein Übertrag jetzt nicht mehr möglich sei. Ich müsse mich mit der Steuer-/Verlustbescheinigung zufrieden geben. Mit dieser kann aber beim neuen Broker wohl kein Verlusttopf eingebucht werden.

 

Hat jemand so etwas schon erlebt? Ist das nicht irgendwie technisch zu lösen?

 

Thanks for your input!

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Ich nehme an, es geht um die Abgeltungssteuer, richtig?

 

Hat jemand so etwas schon erlebt? Ist das nicht irgendwie technisch zu lösen?

 

Technisch ist alles machbar,

aber eben mit teilweise nicht unerheblichen Aufwänden (für die Bank, deren Kunde Du jetzt vermutlich nicht mehr bist) verbunden.

Wenn Du hartnäckig bist, kannst Du Erfolg haben. Kann/ Wird Dich aber sicher Nerven und Stehvermögen.

 

Um welchen Betrag geht es?

Und - sollte es kein Geheimnis sein, von welchem zu welchem Finanzdienstleister scheitert der Übertrag?

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Ich müsse mich mit der Steuer-/Verlustbescheinigung zufrieden geben. Mit dieser kann aber beim neuen Broker wohl kein Verlusttopf eingebucht werden.

Wenn die Beträge nicht zu groß und wichtig für dich sind, dann lege die Bescheinigung einfach bei deiner nächsten Steuererklärung bei. Dann kann spätestens verrechnet werden.

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Danke für die Hinweise,

 

ich fürchte als Ex-Kunde sind meine Möglichkeiten wohl begrenzt.

 

Die Beträge sind natürlich signifikant, sonst würde ich gar nicht erst posten.

 

Ich frage mich ob ich nicht einen Anspruch auf Übertragung habe und - falls ja - Schadenersatz geltend machen kann, d.h. zumindest Zinsen auf ungerechtfertige Steuerabgaben.

 

Ciao - Carve

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Ich frage mich ob ich nicht einen Anspruch auf Übertragung habe und - falls ja - Schadenersatz geltend machen kann, d.h. zumindest Zinsen auf ungerechtfertige Steuerabgaben.

Steuerberater fragen.

 

Allerdings sind die Steuerabgaben sehr wohl gerechtfertigt. Die Abgeltungssteuer ist Gesetz und wenn dein ursprünglicher Broker diese abführt, dann ist das korrekt. Wie die Rechtslage bei einem Depotübertrag aussieht ist wieder ein anderes Thema, zu dem ich mich nicht äußern kann. Ich befürchte jedoch für dich, dass es dabei bleiben wird und du erst mit der Steuererklärung die Verrechnung vornehmen kannst.

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Steuerberater fragen.

 

Allerdings sind die Steuerabgaben sehr wohl gerechtfertigt. Die Abgeltungssteuer ist Gesetz und wenn dein ursprünglicher Broker diese abführt, dann ist das korrekt. Wie die Rechtslage bei einem Depotübertrag aussieht ist wieder ein anderes Thema, zu dem ich mich nicht äußern kann. Ich befürchte jedoch für dich, dass es dabei bleiben wird und du erst mit der Steuererklärung die Verrechnung vornehmen kannst.

 

Ein Verlusttopf ist dazu da, anfallende Steuern mit erlittenen Verlusten zu verrechnen und zwar unterjährig. Die Steuern sind gerechtfertigt, die Erstattung aber auch und darauf hast du natürlich auch einen Anspruch. Nach meinem Gespräch (gerade eben) mit dem neuen Broker hätte ich wohl auch einen Anspruch auf die Übertragung des Topfes. Sie kümmern sich darum und werde hier berichten.

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Achso, jetzt hab ich das verstanden. Es handelt sich also in beiden Fällen nicht um deutsche Broker, welche keinen Topf mehr führen,

sondern sofort beim Anfallen von Gewinnen Steuer abführen und Verluste nicht gegenrechnen. Das macht die Sache natürlich sehr sehr schwierig zu regeln.

Die Broker möchtest du nicht zufällig nennen? (zumindest den alten Broker)

Steht in den AGB nichts zum Topf und den Übertrag?

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Achso, jetzt hab ich das verstanden. Es handelt sich also in beiden Fällen nicht um deutsche Broker, welche keinen Topf mehr führen,

sondern sofort beim Anfallen von Gewinnen Steuer abführen und Verluste nicht gegenrechnen. Das macht die Sache natürlich sehr sehr schwierig zu regeln.

Die Broker möchtest du nicht zufällig nennen? (zumindest den alten Broker)

Steht in den AGB nichts zum Topf und den Übertrag?

 

Natürlich sind das dt. Broker. Solange der Fall noch schwebt behalte ich die Namen mal für mich.

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Die würden dann allerdings erst gar keinen Verlusttopf führen (müssen). Das betrifft ja ausschließlich "deutsche Konten bei deutschen Brokern".

Danke für den Hinweis. Ich hab da etwas falsches darunter verstanden. Ich wußte auch garnicht, dass deutsche Banken diesen Verlusttopf überhaupt noch führen.

Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, dass die sofort die Steuer glattstellen würden und der Verlusttopf nur noch seltene Ausnahme sei.

Wieder was dazu gelernt. :good:

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Die würden dann allerdings erst gar keinen Verlusttopf führen (müssen). Das betrifft ja ausschließlich "deutsche Konten bei deutschen Brokern".

 

Das ist wohl der Grund warum Sino plötzlich eine Niederlassung in Österreich hat, deutsche Kunden handeln dann über Sino AT und wenn in AT die Abgeltungssteuer kommt (voraussichtlich April 2012) österreichische Kunden über Sino DE.

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