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Tom Next - Daytrading Community

Abgeltungssteuer, paar Fragen


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Hallo,

 

wenn ich jetzt anfange zu traden, wann muss ich dann spätestens meine Steuererklärung abgeben, doch nicht etwa schon diesen Mai? Bzw. soweit ich weiss muss ich nur den KAP Teil abgeben, ich hab auch sonst kein Einkommen, also das aus dem Trading wäre das Einzige. Muss ich das nur jährlich machen oder monatlich? Also kann ich jetzt ein Jahr lang ohne Bedenken traden und am Ende des Jahres alles zusammenrechnen und dann im Mai die Steuererklärung abgeben?

 

Wie sieht das den in der Praxis aus, nehmen wir an ich eröffne einen Account bei einem Broker der seinen Sitz im Ausland hat und die AS nicht direkt abführt.

 

Wird die Abgeltungssteuer direkt nach jedem Trade mit Gewinn fällig? Oder werden Gewinne und Verluste zusammengerechnet und dann was man wirklich übrig hat?

 

Vielleicht kann einfach jemand schildern wie er das in der Praxis handhabt damit man sich das mal vorstellen kann.

 

Danke.

Gruß

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Bei ausländischen Banken, die nicht automatisch die Abgeltungssteuer abführen:

Du rechnest alle Gewinne aus Kapitalerträgen (auch Kontozinsen vom Girokonto) zusammen und davon 25 % + Soli + evtl. Kirchensteuer minus Freibeträge geht an das Finanzamt. Ein Steuerprogramm hilft dir ungemein dabei.

 

Bei einer inländischen Bank, die nach jeden Trade automatisch 25 % abzieht, muss man auch eine Steuererklärung machen um ggf. Freibeträge abzuschöpfen und negative Trades herauszurechnen.

 

Der Abgeltungssteuer unterliegt im Prinzip der Gesamtbruttogewinn.

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  • 3 years later...

Ich habe noch ein paar Fragen zu dem Thema. Und zwar habe ich mir einen Broker ausgesucht der sich aus Steuerangelegenheiten raus hält und seinen Hauptsitz in London hat.

 

801€ sind so weit ich weiß frei wenn ich den Freistellungsauftrag gestellt habe. Aber wann zahle ich die Steuern für die übrigen 11376%? Ist die Steuer nur einmal im Jahr zu zahlen oder jeden Monat?

 

Und jetzt eine doofe Frage: Meinst du mit Steuerprogramm diese CD die jedes Jahr rauskommt wo drauf steht Bsp.: Steuererklärung 2015? Die Frage beantwortet ja schon meine Frage gossip.gifgrin.gif (also gibt es doch doofe Fragen, danke für die antwort chimbonda)

 

Ich kenne mich halt überhaupt nicht mit Steuern und Steuerrecht aus und habe angst wegen unwissenheit im Knast zu landen. Und der Begriff Kapitalverbrechen wirkt nicht wirklich beruhigend auf mich.

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Es kommt ganz drauf an, wo du handelst, bzw. bei welcher Bank, ob die im Inland oder Ausland sitzt.

Bei deutschen Banken/Brokern brauchst du dich nicht kümmern, die ziehen dir nach jedem Gewinntrade die 25 % Abgeltungssteuer + Soli + evtl. Kirchensteuer ab. Mit der Steuererklärung im kommenden Jahr für dieses Jahr (STeuererklärungen behandeln immer die Steuer des letzten Jahres) kannst du dir deinen Freibetrag zurückholen und evtl. zuviel gezahlte Gewinnsteuern. Da helfen dann diese Programme wie Steuersparerklärung 2015 (die die Steuererklärung für 2014 macht).

 

Ist dein Broker im Ausland, zieht der deine Kapitalertragssteuer nicht automatisch ab. Dann wartest du, bis das Jahr um ist, und im Folgejahr des Handelsjahres gibst du deine Steuererklärung für das Handelsjahr ab, wo im Prinzip die 25% + x auf deinen Gewinn unterm Strich zum Jahresende fällig werden.

 

So erstmal ganz grob - Details muss dein Steuerberater klären...

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Ich gehe davon aus dass als privater (Hobby-)Trader nicht vorsteuerpflichtig werden kann, d.h. einmal im Jahr zahlt man die Steuer.

 

Die Erträgnisaufstellung, die auch ausländische Brokerhäuser - in welcher Form auch immer - anbieten, bekommt man als Jahresübersicht, so dass die eigene Gewinn- und Verlustrechnung als tägliche Buchführung nicht nötig ist.

 

Mein Steuerberater kann sich nie ein Grinsen verkneifen, wenn er die Anzahl an Einzelkonten sieht.

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Du musst die Steuererklärung immer zum Jahresende machen. Selbst wenn Du jetzt im Mai anfängst zählen die realisierten netto Gewinne bis Ende Dezember. Steuerlich ist es so, dass Du bei Kapitalerträgen MAXIMAL die 25% plus Soli + ggf. Kirchensteuer zahlen musst. Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25% zahlst Du entsprechend weniger. So kannst Du auch was zurück holen, wenn inländische Banken schon was abgeführt haben. Dazu musst Du aber bei der Steuererklärung die GÜNSTIGERPRÜFUNG anklicken. Ebenso ist zu beachten, dass nicht alle Gewinne mit allen Verlusten verrechenbar sind. Hängt von der Anlageklasse ab.

 

Alles in allem ist es nicht so schwer nur in einem Forum schlichtweg nicht klar rüber zu bringen. Such Dir einen Steuerberater oder hör Dich im Freundeskreis um, ob da einer bei ist, der sich damit auskennt.

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Ich gehe davon aus dass als privater (Hobby-)Trader nicht vorsteuerpflichtig werden kann, d.h. einmal im Jahr zahlt man die Steuer.

 

Eine Vorsteuerpflicht existiert überhaupt gar nicht. Weder für private Trader noch für sonstwen.

Es gibt für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer lediglich die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

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Hey Leute vielen Dank für eure Hilfe. Das schient ja doch nicht das Hexenwerk zu sein für das ich es gehalten haben. Und dass man nur einmal im Jahr zahlen braucht ist ja mal der Hammer ! grin.gif

 

Nochmal vielen Dank und euch allen ein schönes und hoffentlich sonniges we.

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