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BKA-Beschluss gegen Lotto-Monopol treibt Glücksspielaktien


CHAPTER11

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BKA-Beschluss gegen Lotto-Monopol treibt Glücksspielaktien, FLUXX +56 Prozent

 

Altenholz (aktiencheck.de AG) - Die Aktien deutscher Glücksspiel-Anbieter können am Montag kräftige Kursgewinne einfahren. Auslöser ist eine Entscheidung des Bundeskartellamt, nach der der Boykott privater Lottoanbieter illegal ist. Die höchsten Zugewinne meldet dabei der im SDAX notierte Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE0005763502/ WKN 576350) mit Aufschlägen von über 50 Prozent.

 

Daneben konnte auch die Tipp24 AG (ISIN DE0007847147/ WKN 784714), ein Anbieter von Internet-Lotto, kräftige Zugewinne verzeichnen. Ebenfalls profitieren die Anbieter von Sportwetten von der Entscheidung des deutschen Wettbewerbshüters. Der österreichische Branchenführer bwin Interactive Entertainment AG (ISIN AT0000767553/ WKN 936172) kann dabei ebenfalls Kursgewinne, wie die deutsche Sportwetten.de AG (ISIN DE0005488514/ WKN 548851).

 

Nach Angaben des Bundeskartellamts stellt der Versuch der staatlichen Lottogesellschaften, die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu verhindern, einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar. Gleichzeitig betrachtet das Bundeskartellamt die innerhalb der letzten Monate ergangenen Kündigungen der Verträge über gewerbliche Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein als Auswuchs des Boykotts und erklärt sie somit für nichtig.

 

Darüber hinaus haben die Wettbewerbshüter ihren Beschluss gegenüber der im Mai ausgesprochenen Abmahnung weiter konkretisiert und verschärft. Demnach dürfen wegen der Kartellrechtswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages ab sofort nicht weiter angewendet werden. Damit stehen die 16 Landeslottogesellschaften künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden.

 

Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt hat bereits angekündigt, mittels empfindlicher Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrechterhalten werden sollte. Die zu erwartenden Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden aufgrund des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.

 

Unterdessen wies der Deutsche Lotto- und Totoblock im Tagesverlauf die Vorwürfe und die daraus resultierenden Untersagungsentscheidungen des Bundeskartellamts als substanzlos zurück. Aus der Sicht des staatlichen Lottoanbieters sind die zu den drei Komplexen heute erlassenen Untersagungsentscheidungen des Bundeskartellamts inhaltlich in keiner Weise nachvollziehbar. Den Angaben zufolge stellt sich das Bundeskartellamt damit in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland. Daher hat der Deutsche Lotto- und Totoblock gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.

 

Die FLUXX-Aktie gewinnt derzeit in Frankfurt 56 Prozent auf 6,72 Euro. Bei Tipp24 geht es derzeit 8,76 Prozent auf 18,50 Euro aufwärts. Die Aktie von Sportwetten.de gewinnt derzeit 13,37 Prozent auf 1,95 Euro. Bei Bwin geht es derzeit in Wien 6,66 Prozent aufwärts. Die Aktie notiert bei nun 29,64 Euro. (28.08.2006/ac/n/nw)

 

Quelle: wams.de

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