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BaFin untersagt der Conzeptfinance Ltd. Finanzkommissionsges

BaFin untersagt der Conzeptfinance Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft und bestellt Abwickler

 

Nehmen Sie teil an Börsengeschäften, die bisher nur institutionellen Anlegern vorbehalten waren: mit CFD's, (Contracts for Difference) haben Sie die Möglichkeit sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen Gewinne zu erzielen... Dieser Text ist zu lesen auf der Webseite der Conzeptfinance Ltd.

 

Jetzt dürften für das Unternehmen nicht nur die die Kurse auf dem Tiefpunkt gelandet sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nämlich hat Herrn Uwe Peter Wolfram, Sondershausen, sowie der Conzeptfinance Ltd., Wakefield (Großbritannien), am 22. Juni 2006 untersagt, das Finanzkommissionsgeschäft zu betreiben. Sie hat ferner die unverzügliche Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Berthold Brinkmann, Hamburg, zum Abwickler bestellt.

 

Die von Herrn Uwe Peter Wolfram in Großbritannien gegründete Conzeptfinance Ltd. warb insbesondere über ihre Internetseite "www.conzeptfinance.com" um potentielle Anleger. Diesen versprach sie, die eingezahlten Gelder in sogenannte Contracts for Difference anzulegen. Als Geschäftsführer der Gesellschaft leitete Herr Wolfram die Anlegergelder auf ein unter seinem Namen bei dem britischen Broker IG Markets, London, geführtes Privatkonto weiter. Handelsaktivitäten haben auf diesem Konto jedoch nie stattgefunden. Dennoch wurden auf der Internetseite angeblich erwirtschaftete Gewinne für jeden Anleger gesondert dargestellt.

 

Derzeit ermittelt der Abwickler, Herr Rechtsanwalt Brinkmann, in welchem Umfang den Anlegern Rückzahlungsansprüche aus der unerlaubten Geschäftstätigkeit gegen Herrn Wolfram und die Conzeptfinance Ltd. zustehen. Zudem prüft er die tatsächlichen Vermögensverhältnisse von Herrn Wolfram und der Gesellschaft. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen haben über 800 Anleger Gelder in Höhe von insgesamt etwa einer Mio. € eingezahlt.

 

Jetzt hat das auf der Webseite Conzeptfinance Ltd. abgedruckte Zitat von Rockkefeller „Es ist besser eine Stunde über Geld nachzudenken, als einen Tag dafür zu arbeiten“, sowohl für die Anleger als auch die Initiatoren plötzlich eine ganz andere Bedeutung bekommen.

 

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Conzeptfinance“ anschließen.

 

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

 

 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg

Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

 

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.de/component...id,4/Itemid,106

 

Quelle: news4press.com

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