Am 11. April 2009 tritt die Änderung der Fertigpackungsverordnung in Kraft. Was bedeutet das für uns alle?
Auszug:
„Und dann wird es für die Kunden noch viel schwerer die Preise zu vergleichen“, sagt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bisher legt die Verordnung für einige Produkte fest, in welchen Packungsgrößen diese ausschließlich verkauft werden dürfen. So darf beispielsweise Schokolade, sofern die Packung mehr als 85 Gramm wiegt, nur in Tafeln zu 100, 125, 150, 200, 250, 300 oder 400 Gramm verkauft werden. Oder Mineralwasser: Hier sind bisher nur 125, 200, 250, 330, 500 oder 750 Milliliter sowie 1 Liter, 1,5 oder 2 Liter zulässig. Auch für Zucker, Kakao, Limonaden, Fruchtsäfte, Bier oder Milch gibt es entsprechende Verordnungen.
Diese Regelung fällt ab 11. April weg, im Rahmen einer Liberalisierung in der gesamten Europäischen Union.
Fortan können dann auch Schokoladetafeln mit nur noch 90 Gramm Inhalt verkauft werden, die vielleicht sogar genau so groß sind wie die 100-Gramm-Tafeln, dafür aber etwas dünner.
Oder Wasser könnte in 0,9-Liter-Flaschen verkauft werden, Zucker in 475-Gramm-Packungen. „Man wird dann bei vielen gewohnten Packungsgrößen gar nicht merken, dass plötzlich weniger Inhalt drin ist“, sagt Keßler.
Doch nicht nur im Einzelhandel sind derartige Praktiken verbreitet. Ähnlich verfährt die Finanzindustrie, denn sie steht aufgrund der Finanzkrise extrem unter Druck. Besonders dreist ging dabei zuletzt die DAB Bank vor.
Sie erhöhte zum 1. Januar die Depot-Gebühren für alle Kunden, die ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Fondssparplan fließen lassen, auf 32 Euro pro Jahr. Im entsprechenden Schreiben an ihre Kunden verschwieg sie allerdings, wie hoch die Gebühr bis dahin war, offenbar in der Hoffnung, die wenigsten würden sich daran erinnern oder nachsehen. Doch wer es tat, der konnte erkennen, dass der Preis von zwölf auf 32 Euro erhöht worden war – um 166 Prozent.
Besonders perfide: Die entsprechenden Kunden können ihr Depot nicht einfach kündigen, denn vermögenswirksame Leistungen müssen mindestens sieben Jahre unangetastet bleiben, andernfalls müssen die Sparer ihre staatliche Förderung zurückzahlen.
Firmen tricksen mit versteckten Preiserhöhungen.
Am 11. April 2009 tritt die Änderung der Fertigpackungsverordnung in Kraft. Was bedeutet das für uns alle?
Auszug: