BaFin untersagt der Catering Trade Marketing Ltd. sowie Herrn Uwe Misterek das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Februar 2009 der Catering Trade Marketing Ltd. (CTM Ltd.), einer Gesellschaft englischen Rechts, sowie Herrn Uwe Misterek, Leipzig, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.
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