BaFin untersagt der WM Transfer Ltd. das unerlaubt betriebene E-Geld-Geschäft und ordnet die Abwicklung an
Featured Replies
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
A better way to browse. Learn more.
A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.
Am 27. Februar 2009 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der WM Transfer Ltd., Belize City, Belize, das weitere Betreiben des E-Geld-Geschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unter der Bezeichnung ?WebMoney? betriebenen Geschäfte der WM Transfer Ltd. angeordnet.
View the full article