Untersagungsverfügung der BaFin gegen die Fidium Finanz AG, St. Gallen, Schweiz, ist bestandskräftig
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Mit Verfügung vom 22. August 2003 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Fidium Finanz AG das Betreiben des Kreditgeschäfts untersagt. Die Fidium Finanz AG hatte sich grenzüberschreitend zur Gewährung von Gelddarlehen zielgerichtet an in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Personen gewendet.
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