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SdK-Kritik an der geplanten Abgeltungssteuer

Geschrieben

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger äußert sich kritisch zu den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen für eine einheitliche Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge.

Zwar entspricht die Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Abgeltungssteuer einer langjährigen Forderung der SdK und wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Die nun bekannt gewordenen Eckdaten lassen allerdings nach SdK-Ansicht erkennen, dass die anvisierten Ziele – nämlich ein Beenden der Kapitalflucht sowie eine Vereinfachung der extrem komplexen Besteuerung von Kapitalerträgen – verfehlt werden.

 

Dies betrifft insbesondere die Höhe der vorgesehenen Steuersätze. Da mit der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden entfällt, werden in Zukunft Dividenden beim Privatanleger faktisch doppelt so hoch wie bisher besteuert. Dies bedeutet bei einer geplanten Abgeltungssteuer von 30% (im Jahr 2007) bzw. 25% (im Jahr 2008) für Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 30% bzw. 25% eine erhebliche Schlechterstellung. Wenn für diese Einkommensteuerklassen dann die Einzelveranlagung möglich sein soll, ergibt sich allerdings keinerlei Vereinfachungseffekt.

Für Anleger mit einem höheren Steuersatz entstünde indessen kein zusätzlicher Anreiz, im Inland in Dividendentiteln zu investieren. Eine Abgeltungssteuer von maximal 15 bis 20% wäre daher der bessere und richtige Weg.

 

Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist und die vorgesehene Besteuerung aller Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer (z. B. aus Dividendentiteln, aber auch aus zahlreichen Finanzinnovationen) ist nach Auffassung der SdK nur vertretbar, wenn zugleich die Möglichkeit der Verlustverrechnung gegeben ist – wie auch bei anderen Einkommensarten. Andernfalls würde es zu einer massiven Substanzbesteuerung des investierten Kapitals kommen. In diesem Zusammenhang fordert die SdK zudem, dass die Festlegung des Stichtags für die Berechnung der Gewinne nicht rückwirkend erfolgen darf, sondern mit dem Datum zusammenfallen muss, von dem an die Abgeltungssteuer wirksam wird.

 

Um darüber hinaus die steuerliche Gleichbehandlung des Einzelanlegers mit Fondsanlegern zu gewährleisten, sollten Investmentfonds von der Abgeltungssteuer nicht ausgenommen werden. Andernfalls würde es zu einer Privilegierung dieser von den Banken betriebenen Anlageindustrie kommen, hingegen die Direktanlage für Privatpersonen völlig uninteressant werden.

 

Nur bei Berücksichtigung dieser Forderungen kann nach SdK-Ansicht die geplante Abgeltungssteuer zu den erwünschten Effekten führen. Die Nachteile für die Privatanleger gegenüber der bisherigen Regelung wären dann moderat, und zugleich könnte die Motivation zur eigenverantwortlichen Vorsorge mittels Kapitalanlage gestärkt werden.

 

Quelle: broker-test.de

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Geschrieben
  • Autor

Bye, bye steuerfrei – ein Plädoyer für die Abgeltungssteuer

 

Die vergangenen Wochen und Monate haben eindrucksvoll gezeigt, welche skurrilen Nebeneffekte das bislang geltende deutsche Steuerrecht bei Kapitalanlagen hat. Denn, um der Besteuerung von den zu Jahresbeginn erzielten Kursgewinnen zu entgehen, müssen Privatanleger im Prinzip auf Gewinnmitnahmen verzichten, weil sie sonst keine Chance haben über die 12-Monats-Sepkulationsfrist zu kommen. Denn unter Rendite-Gesichtspunkten macht es für den steuerehrlichen Privaten keinen großen Unterschied, ob nach einer Rallye die Hälfte der Gewinne durch eine Börsenkorrektur oder durch den Zugriff des Finanzamt verloren gehen.

 

Da haben es Fondsmanager leichter, weil sie innerhalb des Produkts eben doch Zwischengewinne einsammeln können, ohne dass diese beim Käufer des Gesamtpakets fiskalisch belangt werden. Das gleiche gilt für aktiv gemanagte Portfolio-Zertifikate. So gesehen, wäre es also ein echter Verdienst im Sinne des Anlegers, wenn sich ein Emittent fände, der jedem das eigene Müller-Meier-Schulze-Zertifikat auflegt, in dessen Hülle dann steuereffizient gearbeitet werden könnte.

 

Besonders realistisch ist das zugegebenermaßen nicht. Aber es ist eine treffliche Einleitung für die Halbjahres-Zwischenbilanz unseres im Dezember – unter Privatanleger-Bedingungen – zusammengestellten Musterdepots, das unter der Prämisse „Bye, bye steuerfrei – ein letztes Mal steuerfreie Gewinne“ aufgesetzt wurde. Hintergrund war die seinerzeit im Raum stehende „Drohung“, dass schon ab Januar 2007 eine grundsätzliche Besteuerung von Kursgewinnen eingeführt werden könnte. Danach sieht es nach momentanem Stand nicht mehr aus und alles deutet auf einen späteren Zeitpunkt für die angedachte Einführung einer allgemeinen Abgeltungssteuer hin.

 

Unbestreitbarer Vorteil einer solchen unabhängig von Haltedauer und Einnahmeart (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) fälligen Besteuerung wäre, dass Privatanleger ohne steuer-motiviertes Zögern, sämtliche Portfolio-Positionen nach einem Anstieg mit entsprechenden Stop-Loss-Orders versehen könnten, die verhindern würden, dass sich die zuvor verbuchten Kursgewinne wieder komplett in Luft auflösen. Denkbar – und für viele Private vielleicht sogar sinnvoll – wäre auch die vollständige Umstellung auf kapitalbesicherte Investments, die bislang vor allem wegen ihrem steuerlichen Nachteil immer noch verpönt sind. Kaum auszudenken, welchen Schub die Kapitalanlage in Deutschland erhalten könnte, wenn man dem zurecht vorsichtigen Anlegervolk die Angst vor der Börse nimmt, in dem man die ohnehin „rendite-gebremsten“ Vollkasko-Investments nicht auch noch fiskalisch „bestraft“.

 

Dumm ist bei all dem nur, dass zwischenzeitig die Regierenden gewechselt haben. Denn während bei den seinerzeit schon von SPD und Grünen entwickelten Plänen zur Kursgewinnbesteuerung noch von einem Steuersatz von durchaus akzeptablen 15 Prozent bei einer Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens die Rede war, da geht es jetzt unter Union und SPD um 25 oder 30 Prozent. Für Aktionäre (und Zertifikatöre) ist das viel Holz und wäre eine signifikante Verschlechterung. Für Zinsanleger (und um die dürfte es im wesentlichen gehen), aber auch für Daytrader käme der Satz hingegen einer Steuersenkung gleich, weil sie bislang mit dem individuellen Steuersatz belangt werden.

 

Komme es, wie es komme – die Finanzkonstrukteure werden sich um Mittel und Wege für eine möglichst steueroptimale Lösung bemühen. In unserem Musterdepot für das Jahr 2006 gilt jedenfalls vorerst weiterhin, dass die Grundaufstellung über die Mindestanforderungsgrenze von 12 Monaten möglichst konstant gehalten werden soll. Das hat bislang so manche Gewinnsicherung verhindert und gezeigt, dass zwölf Monate manchmal sehr lang werden können. In den kommenden Tagen soll hier nun eine Zwischenbilanz gezogen und überprüft werden, ob und welche Änderungen sinnvoll erscheinen.

 

Dabei gilt – damals wie heute - dass die gemachten Angaben nicht als Anlageempfehlungen im eigentlichen Sinne zu verstehen sind, sondern lediglich als Denkanstösse für die eigenen Investmententscheidungen. Gleiches gilt für die Erwägungen zu der beim Aufbau dieses Musterdepots maßgeblichen Vorgabe der weitgehend optimierten Nachsteuerrendite. In beiden Fällen gilt, dass jedwede Anregung Ihres Vermögens- und Steuerberaters über die hier gemachten Aussagen zu stellen ist. Und sei es nur, weil diese beiden Fachleute von Ihnen bezahlt werden und somit auch einen entsprechenden Mehrwert gegenüber den Gratis-Infos aus dem Internet liefern sollten.

 

Quelle: finanztreff.de

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