Rundschreiben 13/2009 (BA) - Beleihungswertermittlung bei Erbbaurechten
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Die Beleihungswertermittlung bei Erbbaurechten ist in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) nur in allgemeiner Form geregelt (§ 21 BelWertV). Dort wird vorgeschrieben, dass die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu berücksichtigen ist und sich aus dem Erbbaurecht ergebenden Einschränkungen durch angemessene Wertabschläge ausreichend Rechnung zu tragen ist.
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