BaFin weist Herrn Rainer Bardtke an, nachvollziehbare Berechnungen seiner Auskehrungsverpflichtungen vorzulegen
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Rainer Bardtke mit Verfügung vom 2. Juli 2009 zur Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfts angewiesen, ihr Unterlagen vorzulegen, aus denen sich seine noch bestehenden Auskehrungsverpflichtungen nachvollziehbar ergeben.
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