BaFin untersagt Frau Christl Bludau das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Frau Christl Bludau, Illerrieden, am 02. Juni 2009 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
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