Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zur gruppenweiten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Nach § 25g KWG müssen übergeordnete Unternehmen im In- und Ausland sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards bei der Geldwäscheprävention gruppenweit eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zur gruppenweiten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Nach § 25g KWG müssen übergeordnete Unternehmen im In- und Ausland sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards bei der Geldwäscheprävention gruppenweit eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe.
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