Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

#T/N/X/T

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

OVG Saarland: Private Wettvermittlung ins EU-Ausland muss vorläufig unterbleiben

Geschrieben

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 5., 7. und 9.10.2009 – 3 B 321/09 u.a. – in mehreren Eilrechtsschutzverfahren das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten vorläufig bestätigt.

 

Den Antragstellern war die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter im EU-Ausland ortspolizeilich mit sofortiger Wirkung untersagt worden. Die hiergegen gerichteten Eilrechtsschutzanträge, mit denen die Antragsteller die vorläufige Fortsetzung ihrer Wettgeschäfte bis zu einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren erreichen wollten, hatte das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichteten Beschwerden nunmehr ebenfalls zurückgewiesen.

 

In den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts ist im Wesentlichen ausgeführt, dass seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages zum 1.1.2008 das staatliche Sportwettenmonopol weder offensichtlich verfassungswidrig noch offensichtlich europarechtswidrig ist. Eine endgültige Entscheidung darüber wurde aber entsprechenden Klageverfahren vorbehalten. Die im Eilrechtsschutzverfahren maßgebliche Interessenabwägung wurde zugunsten des mit dem staatlichen Wettmonopol verfolgten Interesses an der Eindämmung der Spielleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht getroffen. Die privaten Interessen der Vermittler an der vorläufigen Fortsetzung ihrer ohne Erlaubnis aufgenommenen Wettgeschäfte bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren mussten demgegenüber zurückstehen.

 

Pressemitteilung des OVG vom 13. Oktober 2009www.wettrecht.de

Tel. 0700 / WETTRECHT6045690400443144818-3969555137525382066?l=wettrecht.blogspot.com

 

View the full article

Featured Replies

No posts to show

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.