BaFin untersagt ?Verein Zukunft neu? das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Verein zur Förderung des persönlichen Lebensstandards und Wohlbefinden der Mitglieder (?Verein Zukunft neu?), Wien/Österreich, am 30. September 2009 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
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