BaFin zieht BVI-Wohlverhaltensregeln zur Auslegung des InvG heran
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird ab sofort die vom Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) erlassenen Wohlverhaltensregeln (BVI-Wohlverhaltensregeln) zur Auslegung des InvG, insbesondere des § 9 InvG, heranziehen. Der BVI hat die BVI-Wohlverhaltensregeln in enger Abstimmung mit der BaFin kürzlich überarbeitet.
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