Über die Börse oder per Angebot an die Aktionäre sollen rund 351k Stück gekauft und entweder eingezogen oder als Akquisitionswährung verwendet werden
bet-at-home lädt am 31.08.06 zur ordentlichen Hauptversammlung in Düsseldorf. Auf der Tagesordnung stehen naben den üblichen Punkten (Jahresabschlusses 2005, Lageberichts, Berichts des Aufsichtsrats, Entlastung und Abschlussprüferwahl) auch ein Aktienrückkaufsprogramm mit anschliessendem Einzug der Stücke oder deren Verwendung als Akquisitionswährung.
Der Vorstand will sich von der HV bis zum 29. Februar 2008 ermächtigen lassen mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 350.900 Aktien zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Stücke. Der Erwerb soll über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Bei einem Kauf über die Börse bzw. mittels Aktionärsangebot, darf der gezahlte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Börse Frankfurt an den drei Börsentagen vor dem Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Die zurückgekauften Stücke sollen eingezogen, über die Börse wiederveräussert oder als Akquisitionswährung verwendet werden dürfen.
Über die Börse oder per Angebot an die Aktionäre sollen rund 351k Stück gekauft und entweder eingezogen oder als Akquisitionswährung verwendet werden
bet-at-home lädt am 31.08.06 zur ordentlichen Hauptversammlung in Düsseldorf. Auf der Tagesordnung stehen naben den üblichen Punkten (Jahresabschlusses 2005, Lageberichts, Berichts des Aufsichtsrats, Entlastung und Abschlussprüferwahl) auch ein Aktienrückkaufsprogramm mit anschliessendem Einzug der Stücke oder deren Verwendung als Akquisitionswährung.
Der Vorstand will sich von der HV bis zum 29. Februar 2008 ermächtigen lassen mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 350.900 Aktien zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Stücke. Der Erwerb soll über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Bei einem Kauf über die Börse bzw. mittels Aktionärsangebot, darf der gezahlte Gegenwert den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Börse Frankfurt an den drei Börsentagen vor dem Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Die zurückgekauften Stücke sollen eingezogen, über die Börse wiederveräussert oder als Akquisitionswährung verwendet werden dürfen.
Quelle: wirtschaftsblatt.at