BVerwG stellt Unzulässigkeit der Erhebung des Tarifstrukturzuschlags bei Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung fest
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im Interesse der Versicherungsnehmer höchstrichterlich prüfen lassen, ob private Krankenversicherer von Tarifwechslern tatsächlich höhere Beiträge als von Neukunden verlangen dürfen. 2008 hatte die BaFin einen im Vorjahr eingeführten pauschalen Risikozuschlag (sog. Tarifstrukturzuschlag) bei Wechseln von einem Alt- in einen Neutarif untersagt.
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