Vor kurzem hat der Europäische Wertpapierausschuss die Durchführungsmaßnahmen zur MiFID verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene nahezu abgeschlossen.
Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) gilt als Kernstück des Financial Services Action Plans (FSAP) der Europäischen Kommission zur Schaffung eines integrierten EU-Finanzmarktes. Wegen der zum Teil immensen Auswirkungen auf bestehende Marktstrukturen wird MiFID inzwischen gemeinhin als „neues Grundgesetz für den Wertpapierhandel“ bezeichnet.
Ziel der MiFID ist es, den Wettbewerb zwischen Wertpapierfirmen und Handelsplätzen innerhalb des EWR zu stärken – durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens (level playing field). Gleichzeitig soll die Integration der Kapitalmärkte bewirken, dass sich der Anlegerschutz verbessert sowie die Marktintegrität und Markteffizienz steigen.
Die MiFID wurde bereits im April 2004 erlassen und wird durch so genannte Durchführungsmaßnahmen spezifiziert, die am 26. Juni 2006 vom Europäischen Wertpapierausschuss verabschiedet wurden. Danach werden die Vorschriften in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt und sollen ab dem 1. November 2007 in allen EWR-Staaten (die EU-Mitgliedsstaaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen) gelten.
Aus Sicht der Deutschen Börse haben besonders die nachfolgenden Punkte Auswirkungen auf den Wertpapierhandel in Deutschland:
Geänderte Regeln hinsichtlich Börsenvorrang und Börsenpreis
Hohe Transparenzanforderung für Marktplätze (die FWB-Marktplätze Xetra und Parkett erfüllen diese Anforderungen bereits heute)
Besondere Regeln für systematische Internalisierer
Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen (Best-Execution)
Nachhandelstransparenzverpflichtung für außerbörsliche Aktiengeschäfte
Überarbeitetes Meldewesen (§ 9 WpHG)
Im Hinblick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess kommt es nun besonders auf eine einheitliche Umsetzung der Regeln innerhalb der verschiedenen Mitgliedsstaaten an. Der deutsche Gesetzgeber hat diesbezüglich bereits angekündigt, keine zusätzlichen – über MiFID hinausgehenden – Anforderungen regeln zu wollen.
Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt die neuen Regeln für den Wertpapierhandel. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen fördert den europaweiten Wettbewerb und eröffnet Chancen, die bestehenden Geschäftsbereiche weiterzuentwickeln.
So plant die Deutsche Börse AG im Bereich Marktdaten zusätzliche Dienstleistungen für Wertpapierfirmen generell und in ihrer Rolle als Systematische Internalisierer, sowie für multilaterale Handelssysteme. Unter anderem sollen Services im Bereich OTC- pre- und post-Trade Transparenz und Warehousing-Dienstleistungen angeboten werden. Das modulare Serviceangebot wird die einzelnen Zielgruppen unterstützen, die durch MiFID entstehenden Anforderungen zu implementieren und zu erfüllen.
Im Kassamarkt bietet die Deutsche Börse ihren Kunden auf den Handelsplattformen Xetra und FWB Parkett einen vollumfänglichen Best Execution Service an: in rund 110.000 Wertpapieren – darunter ca. 7.000 deutsche und internationale Aktien, 8.600 Anleihen, 2.600 Fonds sowie rund 90.000 Optionsscheinen und Zertifikaten – wird eine MiFID-konforme, kundengünstigste Ausführung von Wertpapieraufträgen sichergestellt. Banken erfüllen mit einer Weiterleitung von Kundenorders an die Börse Frankfurt – ob Xetra oder Parkett - die strengen Anforderungen der MiFID bereits heute.
Vor kurzem hat der Europäische Wertpapierausschuss die Durchführungsmaßnahmen zur MiFID verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene nahezu abgeschlossen.
Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) gilt als Kernstück des Financial Services Action Plans (FSAP) der Europäischen Kommission zur Schaffung eines integrierten EU-Finanzmarktes. Wegen der zum Teil immensen Auswirkungen auf bestehende Marktstrukturen wird MiFID inzwischen gemeinhin als „neues Grundgesetz für den Wertpapierhandel“ bezeichnet.
Ziel der MiFID ist es, den Wettbewerb zwischen Wertpapierfirmen und Handelsplätzen innerhalb des EWR zu stärken – durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens (level playing field). Gleichzeitig soll die Integration der Kapitalmärkte bewirken, dass sich der Anlegerschutz verbessert sowie die Marktintegrität und Markteffizienz steigen.
Die MiFID wurde bereits im April 2004 erlassen und wird durch so genannte Durchführungsmaßnahmen spezifiziert, die am 26. Juni 2006 vom Europäischen Wertpapierausschuss verabschiedet wurden. Danach werden die Vorschriften in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt und sollen ab dem 1. November 2007 in allen EWR-Staaten (die EU-Mitgliedsstaaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen) gelten.
Aus Sicht der Deutschen Börse haben besonders die nachfolgenden Punkte Auswirkungen auf den Wertpapierhandel in Deutschland:
Geänderte Regeln hinsichtlich Börsenvorrang und Börsenpreis
Hohe Transparenzanforderung für Marktplätze (die FWB-Marktplätze Xetra und Parkett erfüllen diese Anforderungen bereits heute)
Besondere Regeln für systematische Internalisierer
Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen (Best-Execution)
Nachhandelstransparenzverpflichtung für außerbörsliche Aktiengeschäfte
Überarbeitetes Meldewesen (§ 9 WpHG)
Im Hinblick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess kommt es nun besonders auf eine einheitliche Umsetzung der Regeln innerhalb der verschiedenen Mitgliedsstaaten an. Der deutsche Gesetzgeber hat diesbezüglich bereits angekündigt, keine zusätzlichen – über MiFID hinausgehenden – Anforderungen regeln zu wollen.
Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt die neuen Regeln für den Wertpapierhandel. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen fördert den europaweiten Wettbewerb und eröffnet Chancen, die bestehenden Geschäftsbereiche weiterzuentwickeln.
So plant die Deutsche Börse AG im Bereich Marktdaten zusätzliche Dienstleistungen für Wertpapierfirmen generell und in ihrer Rolle als Systematische Internalisierer, sowie für multilaterale Handelssysteme. Unter anderem sollen Services im Bereich OTC- pre- und post-Trade Transparenz und Warehousing-Dienstleistungen angeboten werden. Das modulare Serviceangebot wird die einzelnen Zielgruppen unterstützen, die durch MiFID entstehenden Anforderungen zu implementieren und zu erfüllen.
Im Kassamarkt bietet die Deutsche Börse ihren Kunden auf den Handelsplattformen Xetra und FWB Parkett einen vollumfänglichen Best Execution Service an: in rund 110.000 Wertpapieren – darunter ca. 7.000 deutsche und internationale Aktien, 8.600 Anleihen, 2.600 Fonds sowie rund 90.000 Optionsscheinen und Zertifikaten – wird eine MiFID-konforme, kundengünstigste Ausführung von Wertpapieraufträgen sichergestellt. Banken erfüllen mit einer Weiterleitung von Kundenorders an die Börse Frankfurt – ob Xetra oder Parkett - die strengen Anforderungen der MiFID bereits heute.
Quelle: deutsche-boerse.com