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Verschwiegene Managerbezüge gelten bald als Bilanzfehler

Geschrieben

Ab nächstem Jahr müssen deutsche Gesellschaften die Bezüge ihrer Vorstände individuell und en detail in ihren Bilanzen offen legen. Tun sie das nicht, wird das als Fehler in der Rechnungslegung ausgelegt und das Unternehmen möglicherweise an den Pranger gestellt. Erheblicher Imageverlust kann die Folge sein.

 

Verweigern die Unternehmen eine Offenlegung der individuellen Vorstandsgehälter in ihren Abschlüssen, "würden wir das als wesentlichen Fehler in der Rechnungslegung ansehen", zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) Eberhard Scheffler, Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würde dann entscheiden, ob dieser Bilanzfehler ans Licht der Öffentlichkeit gerät und die Firmen möglicherweise am Kapitalmarkt ihren guten Ruf riskieren. Ausschlaggebend für die BaFin ist dabei, ob die Öffentlichkeit an transparenten Vorstandsbezügen interessiert ist. Die Anstalt kann auf eine Veröffentlichung des Bilanzfehlers verzichten, wenn die Offenlegung der Managergehälter "den berechtigten Interessen der Firma schaden könnte", schreibt das Blatt. Das sollte aber "im Hinblick auf das Informationsinteresse des Kapitalmarktes die absolute Ausnahme sein", so Scheffler zur FTD.

 

Neues Gesetz sieht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor

 

Allerdings können die Unternehmen ihre Aktionäre bitten, sie von der Veröffentlichungspflicht zu befreien, nötig ist dazu eine Dreiviertelmehrheit der Anteilseigner (Opt-Out-Klausel). Die Befreiung gilt für maximal fünf Jahre. Basis ist das Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern, das die Bundesregierung vor zwei Jahren verabschiedet. Erstmals betroffen sind die Abschlüsse für 2006.

 

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat aus den Einladungen zu den Hauptversammlungen herausgelesen, dass über 100 Unternehmen, die an deutschen Börsen notieren, die Opt-Out-Klausel nutzen und die Offenlegung der Gehälter verhindern wollen. Von 20 Fällen, in denen die SdK Gegenanträge zur Hauptversammlung gestellt hatte, konnte sie nur bei dreien Erfolge verbuchen. (kib)

 

Quelle:lexonline.info

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