Es ist zwar wettbewerbswidrig, aber es passiert immer wieder: Im Büro oder zu Hause ruft ein Callcenter-Mitarbeiter an und offeriert ein Warentermingeschäft. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei solchen Anrufen mehr als vorsichtig zu sein
Hamburg - Nach Angaben der Stiftung Warentest erreichen die Spesen, die Anleger für am Telefon vermittelte Warentermingeschäfte zahlen, oft astronomische Höhen - teils bis zu 56 Prozent des Anlagebetrages.
Anleger müssen für die Provisionen der Vermittler aufkommen und zusätzlich werden Gebühren für jeden Kauf und Verkauf fällig. Je öfter der Anlageberater im Auftrag der Kunden verkauft und dann wieder kauft, umso öfter kassiert er Gebühren. Das Geld des Kunden ist auf diese Weise schnell aufgebraucht, warnen die Verbraucherschützer.
Keinesfalls sollten Anleger Kapital nachschießen, um Verluste wieder wettzumachen. Denn Termingeschäfte sind nichts für Börsenlaien. Selbst Profis haben dabei schon viel Geld verloren. Man sollte also besser die Finger davon lassen, auch wenn die Gewinnversprechen noch so gut klingen.
Ein Termingeschäft funktioniert im Prinzip nicht viel anders als eine Pferdewette. Der Anleger kauft Wertpapiere oder Lieferkontrakte, zum Beispiel für Öl, Kaffee, Gold oder Devisen mit der Option, sie zu einem festgesetzten Termin wieder zu verkaufen. Dabei spekuliert er darauf, wie sich die Preise zu diesem Verkaufstermin verändert haben könnten.
Die sogenannten Warentermingeschäfte auf Rohstoffe werden besonders oft auf telefonischem Wege angebahnt - viele Telefon-Vermittler gehen dabei betrügerisch vor. Üblicherweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen zwischen Kauf und Verkauf von einem Termingeschäft. An der Börse kommt es als Future oder Option vor.
Die Gefahr besteht darin, dass sich die Preise oft nicht wie erwartet entwickeln. Der Anleger muss aber dennoch seine Papiere zum festgelegten Termin verkaufen und so mitunter Verluste hinnehmen. Außerdem halten die Vermittler die Hand auf.
Urteil: Verlustrisiken müssen glasklar beschrieben sein
Wer sich trotz des hohen Verlustrisikos an Termingeschäften beteiligen will, sollte unbedingt vorher die Prospekte der Vermittlungsfirmen studieren. Darin wird auf die Gefahr des Totalverlustes wegen hoher Spesen hingewiesen. Die Unternehmen sind verpflichtet, auch unerfahrenen Anlegern einen realistischen Eindruck von den Risiken des Börsentermingeschäfts zu vermitteln.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Darin stellen die Richter fest, dass Verlustrisiken in einer auch dem flüchtigen Leser unmissverständlichen Weise und auffälligen Form ohne jede Beschönigung darzulegen sind (AZ: 1 U 78/05).
Anleger, die bei Termingeschäften Geld verloren haben und sich betrogen fühlen, sollten einen Anwalt konsultieren und gegebenenfalls klagen. In manchen Fällen mussten Finanzvermittler bereits Schadenersatz zahlen, weil sie unerfahrene Kunden nicht über das Chance-Risiko-Verhältnis der Termingeschäfte aufgeklärt hatten
Sicher ist nur die Provision für den Vermittler
Es ist zwar wettbewerbswidrig, aber es passiert immer wieder: Im Büro oder zu Hause ruft ein Callcenter-Mitarbeiter an und offeriert ein Warentermingeschäft. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei solchen Anrufen mehr als vorsichtig zu sein
Hamburg - Nach Angaben der Stiftung Warentest erreichen die Spesen, die Anleger für am Telefon vermittelte Warentermingeschäfte zahlen, oft astronomische Höhen - teils bis zu 56 Prozent des Anlagebetrages.
Anleger müssen für die Provisionen der Vermittler aufkommen und zusätzlich werden Gebühren für jeden Kauf und Verkauf fällig. Je öfter der Anlageberater im Auftrag der Kunden verkauft und dann wieder kauft, umso öfter kassiert er Gebühren. Das Geld des Kunden ist auf diese Weise schnell aufgebraucht, warnen die Verbraucherschützer.
Keinesfalls sollten Anleger Kapital nachschießen, um Verluste wieder wettzumachen. Denn Termingeschäfte sind nichts für Börsenlaien. Selbst Profis haben dabei schon viel Geld verloren. Man sollte also besser die Finger davon lassen, auch wenn die Gewinnversprechen noch so gut klingen.
Ein Termingeschäft funktioniert im Prinzip nicht viel anders als eine Pferdewette. Der Anleger kauft Wertpapiere oder Lieferkontrakte, zum Beispiel für Öl, Kaffee, Gold oder Devisen mit der Option, sie zu einem festgesetzten Termin wieder zu verkaufen. Dabei spekuliert er darauf, wie sich die Preise zu diesem Verkaufstermin verändert haben könnten.
Die sogenannten Warentermingeschäfte auf Rohstoffe werden besonders oft auf telefonischem Wege angebahnt - viele Telefon-Vermittler gehen dabei betrügerisch vor. Üblicherweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen zwischen Kauf und Verkauf von einem Termingeschäft. An der Börse kommt es als Future oder Option vor.
Die Gefahr besteht darin, dass sich die Preise oft nicht wie erwartet entwickeln. Der Anleger muss aber dennoch seine Papiere zum festgelegten Termin verkaufen und so mitunter Verluste hinnehmen. Außerdem halten die Vermittler die Hand auf.
Urteil: Verlustrisiken müssen glasklar beschrieben sein
Wer sich trotz des hohen Verlustrisikos an Termingeschäften beteiligen will, sollte unbedingt vorher die Prospekte der Vermittlungsfirmen studieren. Darin wird auf die Gefahr des Totalverlustes wegen hoher Spesen hingewiesen. Die Unternehmen sind verpflichtet, auch unerfahrenen Anlegern einen realistischen Eindruck von den Risiken des Börsentermingeschäfts zu vermitteln.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Darin stellen die Richter fest, dass Verlustrisiken in einer auch dem flüchtigen Leser unmissverständlichen Weise und auffälligen Form ohne jede Beschönigung darzulegen sind (AZ: 1 U 78/05).
Anleger, die bei Termingeschäften Geld verloren haben und sich betrogen fühlen, sollten einen Anwalt konsultieren und gegebenenfalls klagen. In manchen Fällen mussten Finanzvermittler bereits Schadenersatz zahlen, weil sie unerfahrene Kunden nicht über das Chance-Risiko-Verhältnis der Termingeschäfte aufgeklärt hatten
Quelle: spiegel.de