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[Steuern] Anschaffung und Einbuchung sind zweierlei

Geschrieben

Zwölfmonatsfrist

 

Anschaffung und Einbuchung sind zweierlei

 

Ob Steuern auf Gewinne fällig werden, hängt von der Zwölfmonatsfrist ab. Der Tag der Wertpapiereinbuchung ins Depot stimmt aber häufig nicht mit dem steuerlich entscheidenden "Anschaffungszeitpunkt" überein.

 

Das kann Anlegern bares Geld kosten, wenn ihr Investment fälschlicherweise innerhalb dieser Frist verbucht wird und der Fiskus seinen Anteil fordert.

 

Aktienanleihen: Steuerlich entscheidend ist der Tag, an dem es laut Emissionsbedingungen zur Lieferung der Aktie kommt.

 

Aktiensplit: Der Aktienpreis wird durch eine Teilung reduziert. Der Split verändert nicht den Anteil des Aktionärs an der Gesellschaft. Die Spekulationsfrist berechnet sich danach, wann der Aktionär das Papier erstmals ins Depot gekauft hat.

 

Bonusaktien: Sie gelten schon als angeschafft, wenn die Aktiengesellschaft die Ausgabe beschließt.

 

Wandelanleihen: Aktie gilt als gekauft, wenn das Wandlungsrecht ausgeübt wird.

 

Zertifikate:

Bei komplexen Zertifikatetypen ist noch nicht entschieden, ob sie so genannte Finanzinnovationen sind. Fallen sie darunter, müssen Anleger unabhängig von der Haltefrist Kurssteigerungen als Kapitalertrag versteuern. Banken und Emittenten wissen mehr. Werden bei Discountzertifikaten Aktien ins Depot gebucht, ist für die Steuer der Stichtag aus den Emissionsbedingungen entscheiden

 

Quelle: Handelsblatt

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