Die Börse Stuttgart startet ihr Fondshandelssegment I-FX (gesprochen: ifix) am 01. August 2006. Innovativ dabei ist, dass beim Handel in I-FX auch ein Market-Maker verpflichtet werden kann, der gegenüber dem Skontroführer permanent verbindliche Preise für die von ihm gelisteten Produkte stellt. „Damit bietet die Börse Stuttgart den börslichen Fondshandel in einer qualitativ neuen Dimension an, erläutert Dr. Christoph Mura, Vorstand der boerse-stuttgart AG, die wichtigste Neuerung.“
„Unser Ziel mit I-FX war es, so Dr. Christoph Mura, dass wir uns im Sinne des Privatanlegers qualitativ vom üblichen Fondshandel abheben.“ Als Market-Maker konnte die Commerzbank AG gewonnen werden, die zum Start von I-FX 50 Fonds listen lässt. Damit hat die Börse Stuttgart bereits beim Start rund 50% des börslichen Umsatzes im Handel mit Publikumsfonds abgedeckt. Sukzessive soll dann die auf I-FX handelbare Produktpalette auf bis zu 2000 Fonds erweitert werden.
Wie gewohnt sind die Qualität steigernden Verpflichtungen im Regelwerk von I-FX niedergelegt. Das Regelwerk ist auf der Internetseite der boerse-stuttgart AG unter www.boerse-stuttgart.de abrufbar.
Erläuterungen:
Der Skontroführer muss laufend Geld-/Briefkurse (Taxen) für die auf IF-X gehandelten Fondsanteile veröffentlichen. Dabei ist der vom Market Maker zur Verfügung gestellte verpflichtende Geld-/Briefkurs (Quote) zu berücksichtigen und die maximal zulässige Geld-/Briefspanne (Spread) einzuhalten. Der Skontroführer ist verpflichtet, einen Auftrag auszuführen, wenn dieser unter Berücksichtigung der veröffentlichten Geld-/Briefspanne (Taxe) ausführbar ist und das vom Skontroführer zur Verfügung gestellte Mindestvolumen nicht überschreitet.
Die Börse Stuttgart startet ihr Fondshandelssegment I-FX (gesprochen: ifix) am 01. August 2006. Innovativ dabei ist, dass beim Handel in I-FX auch ein Market-Maker verpflichtet werden kann, der gegenüber dem Skontroführer permanent verbindliche Preise für die von ihm gelisteten Produkte stellt. „Damit bietet die Börse Stuttgart den börslichen Fondshandel in einer qualitativ neuen Dimension an, erläutert Dr. Christoph Mura, Vorstand der boerse-stuttgart AG, die wichtigste Neuerung.“
„Unser Ziel mit I-FX war es, so Dr. Christoph Mura, dass wir uns im Sinne des Privatanlegers qualitativ vom üblichen Fondshandel abheben.“ Als Market-Maker konnte die Commerzbank AG gewonnen werden, die zum Start von I-FX 50 Fonds listen lässt. Damit hat die Börse Stuttgart bereits beim Start rund 50% des börslichen Umsatzes im Handel mit Publikumsfonds abgedeckt. Sukzessive soll dann die auf I-FX handelbare Produktpalette auf bis zu 2000 Fonds erweitert werden.
Wie gewohnt sind die Qualität steigernden Verpflichtungen im Regelwerk von I-FX niedergelegt. Das Regelwerk ist auf der Internetseite der boerse-stuttgart AG unter www.boerse-stuttgart.de abrufbar.
Erläuterungen:
Der Skontroführer muss laufend Geld-/Briefkurse (Taxen) für die auf IF-X gehandelten Fondsanteile veröffentlichen. Dabei ist der vom Market Maker zur Verfügung gestellte verpflichtende Geld-/Briefkurs (Quote) zu berücksichtigen und die maximal zulässige Geld-/Briefspanne (Spread) einzuhalten. Der Skontroführer ist verpflichtet, einen Auftrag auszuführen, wenn dieser unter Berücksichtigung der veröffentlichten Geld-/Briefspanne (Taxe) ausführbar ist und das vom Skontroführer zur Verfügung gestellte Mindestvolumen nicht überschreitet.
Source: financial.de