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Kommission will Richtlinien über Abrechnungswirksamkeit und Finanzsicherheiten ändern

Geschrieben

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen bzw. Finanzsicherheiten vorgelegt.

 

Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar McCreevy: „Angesichts sich rasch wandelnder Märkte sind reibungslos funktionierende Abwicklungssysteme für die Stabilität der Finanzmärkte unverzichtbar, erst recht in turbulenten Zeiten. Nach der MiFID und dem Verhaltenskodex häufen sich nun die Forderungen nach einer grenzübergreifenden Verknüpfung der Post-Trade-Systeme. Dies ist eine positive Entwicklung, der die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen meines Erachtens in jeder Hinsicht Rechnung tragen muss. Außerdem beobachten wir, dass am Markt immer häufiger neuartige Sicherheiten, insbesondere Kreditforderungen, eingesetzt werden. Im grenzübergreifenden Geschäft jedoch kommen Kreditforderungen praktisch noch gar nicht als Sicherheit zum Einsatz, da sie bislang nicht durch die Richtlinie über Finanzsicherheiten geschützt sind. Auch das möchte ich ändern.“

 

Die Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen („Settlement Finality Directive“, SFD) und die Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten („Financial Collateral Arrangements Directive“, FCD) sind die beiden Hauptinstrumente der Gemeinschaft in den Bereichen Abrechnung und Abwicklung sowie Finanzsicherheiten. Die SFD gewährleistet bei Ausfall eines Systemteilnehmers den Schutz sowohl für Zahlungs- als auch für Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme. Systemrisiken sollen auf diese Weise minimiert werden. Die FCD regelt und erleichtert die grenzübergreifende Verwendung von Sicherheiten.

 

Die Kommission hat die beiden Richtlinien 2005 bzw. 2006 auf den Prüfstand gestellt. Nach ausführlichen Konsultationen ist sie zu dem Schluss gekommen, dass beide Richtlinien gut funktionieren und bei den Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und anderen Betroffenen breite Unterstützung finden. Die Kommission schlägt daher keine wesentlichen Änderungen vor, sondern will die Richtlinien lediglich in einigen wenigen Bereichen abwandeln, um sie so den Entwicklungen anzupassen, die die Regulierung und die Märkte seit der ursprünglichen Formulierung und Verabschiedung der Richtlinien durchlaufen haben.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich die Ausweitung des durch die SFD gewährleisteten Schutzes auf die Nachtverarbeitung und auf verbundene Systeme, denn es ist davon auszugehen, dass die Systeme – ganz im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente und des auf Branchenebene vereinbarten Europäischen Kodex für Clearing und Settlement – in zunehmendem Maße miteinander verknüpft werden.

 

Zweitens stellt der Vorschlag darauf ab, den durch die beiden Richtlinien gewährleisteten Schutz auf Kreditforderungen auszuweiten, die für die Besicherung von Kreditgeschäften der Zentralbanken zugelassen sind, und damit deren gemeinschaftsweite Verwendung zu erleichtern.

 

Und schließlich wird mit dem Vorschlag bezweckt, die beiden Richtlinien in einigen anderen Punkten zu vereinfachen und zu präzisieren und so ihre Anwendung zu erleichtern.

 

Auch wenn die Kommission schon Anfang 2007, d.h. vor Einsetzen der aktuellen Finanzmarktturbulenzen, mit der Ausarbeitung des Vorschlags begonnen hat, sind diese Turbulenzen doch ein weiteres Argument für den Vorschlag: Er würde das bestehende Instrumentarium für die Bewältigung solcher Krisen stärken. Die Einführung eines harmonisierten Rechtsrahmens für die Einsetzung von Kreditforderungen als Sicherheit für grenzübergreifende Geschäfte beispielsweise würde die Marktliquidität erhöhen.

 

Der Vorschlag der Kommission ist abrufbar unter:

 

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