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Anlegerschutz bei Differenzkontrakten

Geschrieben

Direkt aus dem Bundestag...

 

Den Anlegerschutz bei so genannten Differenzkontrakten ("Contract for Difference", CFD) haben Bündnis 90/Die Grünen zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (16/9520) gemacht. Die Fraktion ordnet die CFDs wie die Zertifikate den "derivativen Finanzprodukten" zu, die Kleinanlegern am Bankschalter angeboten würden. Sie ermöglichten es, auf fallende Kurse zu setzen und an Basiswerten teilzuhaben, zu denen Kleinanleger sonst kaum Zugang hätten. CFDs böten einen Anreiz für hohe Gewinne, würden aber zugleich das Risiko eines Totalverlustes bergen.

 

Die Bundesregierung soll die Entwicklung des CFD-Geschäfts in Deutschland bewerten und sagen, in welchem Umfang Anleger hierzulande derzeit CFD-Kontrakte halten. Gefragt wird ferner, ob die Regierung die Risikoaufklärung durch die Banken in diesem Zusammenhang für ausreichend hält.

 

anfrage.zu.differenzkontrakten.pdf

 

ic.arrow.right.png Bündnis 90/Die Grünen fragen nach Differenzkontrakten

Featured Replies

Geschrieben

Ist schon seltsam, wofür sich unsere Politer alles interessieren.

 

5. Wie lange besteht ein CFD-Konto im Durchschnitt?

6. Wie viel Prozent aller Konten werden durch Totalverlust geschlossen?

 

So wie ich das sehe, werden die Abgeordneten nur ein paar der Fragen beantwortet bekommen.

Interessant wäre es trotzdem zu wissen, wie die Reaktion der Bundesregierung ausfällt.

Geschrieben
Das würde doch wenn, in den Zuständigkeitsbereich der Aufsichtsbehörden fallen. Oder täusche ich mich da?
Geschrieben

Das Ganze sieht mir nach Lobbyarbeit aus.

Ansonsten liegst du meiner Meinung nach richtig, dass hierfür als Erstes die BaFin zuständig wäre bzw. ist.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
  • Autor

Antwortschreiben der Regierung | 15.07.2008

 

ic.arrow.right.png Marktanteile so genannter Differenzkontrakte gestiegen

 

Die Marktanteile von so genannten Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs) sowie die Zahl der CFD-Anbieter sind in Deutschland im vergangenen Jahr gestiegen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9765) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/9520).

 

Die CFDs können nach Angaben der Fraktion wie Zertifikate den derivativen Finanzprodukten zugeordnet werden und bieten wie diese die Möglichkeit, auf fallende Märkte zu setzen und an Basiswerten teilzuhaben, deren Zugang sich sonst für Kleinanleger, etwa bei Rohstoffen, schwierig gestaltet.

Nach Regierungsangaben sind Anbieter von CFDs spezialisierte Finanzdienstleister, darunter vor allem inländische Zweigniederlassungen von Unternehmen aus Großbritannien, das traditionell ein bedeutender Markt für CFDs sei. Die deutschen Geschäftsbanken böten diese Produkte in der Regel nur als Vermittler an. Schätzungen zufolge seien derzeit nur zwei bis drei Prozent der Aktiengeschäfte in Deutschland auf einen Handel in CFDs zurückzuführen, während der entsprechende Anteil in Großbritannien auf etwa ein Drittel beziffert werde.

 

Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bildeten Privatanleger derzeit zahlenmäßig den Großteil der CFD-Investoren. Daher seien Gefahren für die Stabilität des Finanzmarktes als gering einzustufen. Allerdings spielten institutionelle Anleger eine wachsende Rolle. Die Regierung geht laut Antwort davon aus, dass die Anbieter ihre Kunden "schon aus Haftungsgründen" im rechtlich geforderten Umfang aufklären.

Geschrieben

Gefahr für die Stabilität des Finanzmarkets... diesen Teil finde ich sehr interessant, vor allem aufgrund der aktuellen Vorkomnisse bei denen riesige Firmen einfach Berichte fälschen, falsche Einschätzungen machen oder einafch mutwillig Kredite verteilen und dabei die halbe Weltwirtschaft in den Ruin stürzen...

 

Da ist es wirklich ein Drama wenn ein paar Kleinanleger ihr Geld vernichten.

Wer schützt den Menschen eigentlich vor sich selbst?

 

;)

Geschrieben

Beim wichtigsten Punkt (Anlegerschutz) wird eine Vermutung geäußert :shocked:

 

Die Regierung geht laut Antwort davon aus, dass die Anbieter ihre Kunden "schon aus Haftungsgründen" im rechtlich geforderten Umfang aufklären
Geschrieben
  • Autor

Die Formulierung mag unglücklich gewählt sein. Fakt ist, dass in der EU ansässige Finanzdienstleister reguliert sein müssen.

Je nach Art des Finanzdienstleisters und Art des Erbringens der Dienstleistung (Grenzüberschreitend, Zweigniederlassung etc) werden Unternehmen entweder nur von der Finanzaufsicht des Heimatlandes (Saxo Bank) oder von beiden (Heimatbehörde + BaFIn) reguliert.

Eine Autorisierung zum Erbringen von Dienstleistungen ist immer erforderlich (Ausnahme: passive Dienstleistungsfreiheit).

 

Mit MiFID wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, auf die sich die Stellungnahme der Regierung bezieht (davon gehe ich jetzt mal aus).

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
  • Autor

Der Artikel aus der Euro am Sonntag ist mir leider entgangen :blink:

 

Zwei interessante Punkte habe ich herausgegriffen:

1.

 

Zuvor hatte Nicolette Kressl, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, auf Anfrage angegeben, dass auf CFD-Konten, auf die 3000 bis 5000 Euro eingezahlt wurden, durchschnittlich schon nach etwa einem halben bis einem Jahr kein Handel mehr stattfinde.

 

2.

Eine Notwendigkeit für eine besondere Risikoaufklärung für CFD sieht die Staatssekretärin nicht. "Eine ausreichende Risikoaufklärung durch die Banken ist durch die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes vorgesehen."

 

Woher die Informationen unter 1. stammen, würde mich interessieren. Es kursieren diverse Zahlen und Fakten, allerdings kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass CMC oder IG die Hand heben, wenn sie gefragt werden, nach wieviel Tagen ein Depot im Durchschnitt verbrannt ist. In der Studie von Steinbeis steht auch nichts davon.

 

Bei Punkt 2. bin ich mir auch nicht so sicher, ob sich das pauschalisieren lässt. Bei MI, IG und CMC liegen den Kontoeröffnungsunterlagen Risikoerklärungen bei. Bei vielen UK Brokern vermisse ich explizit Hinweise, dass mit dem Handel von Differenzkontrakten unkalkulierbare Risiken verbunden sein können.

Darüber hinaus ist das WPHG auch nicht auf jeden Marktteilnehmer anwendbar.

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