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Marketindex - INFO - Änderungen im Überweisungsverkehr


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Die Pflicht zur Verwendung von IBAN und BIC im grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr innerhalb der EU und EWR-Staaten hat zu einer Anpassung von Nr. III Punkt 1 der Überweisungsbedingungen geführt. Hintergrund ist die Resolution des European Payments Council (EPC), wonach überweisende Kreditinstitute nunmehr verpflichtet sind, unabhängig von der Betragshöhe nur solche grenzüberschreitenden Überweisungen in Euro weiterzuleiten, die die IBAN des Begünstigten und die BIC des Kreditinstitutes des Begünstigten enthalten.

 

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Neue Regelung:

 

III Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten

 

1 Erforderliche Angaben

 

1.1 Überweisungen in Euro

Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen:

 

Name des Begünstigten,

Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Begünstigten,

Bank-ldentifizierungs-Code des Kreditinstituts des Begünstigten (BIC),

Zielland bei Überweisungen über 50.000 Euro (in Kurzform gemäß Anlage 1),

Euro als Währung (in Kurzform "EUR"),

Betrag,

Name und Kontonummer des Kunden,

Datum und Unterschrift oder die Legitimations- und Identifikationsmedien bei elektronisch erteilten Überweisungen (z.B. PIN/TAN).

1.2 Überweisungen in anderen Währungen als Euro

Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen:

 

Name des Begünstigten,

Kontonummer beziehungsweise internationale Bankkontonummer (IBAN) des Begünstigten; falls Kontonummer und IBAN unbekannt, ist die vollständige Adresse des Begünstigten anzugeben,

Bank-Identifizierungs-Code des Kreditinstituts des Begünstigten (BIC); ist der BIC unbekannt, ist der vollständige Name und die Adresse des Kreditinstituts des Begünstigten anzugeben,

Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),

Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),

Betrag,

Name und Kontonummer des Kunden,

Datum und Unterschrift oder die Legitimations- und Identifikationsmedien bei elektronisch erteilten Überweisungen (z.B. PIN/TAN).

1.3 Sorgfalts- und Mitteilungspflichten

 

Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; daraus können Schäden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen (siehe auch Nummer III. 4.1). Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls das Formular selbst keine entsprechende Angabe vorsieht.

 

 

 

____________________________________________

Alte Regelung:

 

III Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten

 

1 Erforderliche Angaben

Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen:

 

Name des Begünstigten,

Kontonummer beziehungsweise internationale Bankkontonummer (IBAN) des Begünstigten; falls Kontonummer und IBAN unbekannt, ist die vollständige Adresse des Begünstigten anzugeben,

Bank-Identifizierungs-Code des Kreditinstituts des Begünstigten (BIC); ist der BIC unbekannt, ist der vollständige Name und die Adresse des Kreditinstituts des Begünstigten anzugeben,

Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),

Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),

Betrag,

Name und Kontonummer des Kunden,

Datum und Unterschrift oder die Legitimations- und Identifikationsmedien bei elektronisch erteilten Überweisungen (z.B. PIN/TAN).

Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; daraus können Schäden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen (siehe auch Nummer III. 4.1). Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls das Formular selbst keine entsprechende Angabe vorsieht.

 

____________________________________________

Bitte laden Sie den vollständigen Text der neuen Bedingungen herunter und speichern diese auf Ihren PC ab:

https://www.abnamromarketindex.com/doc/AA_m...ungsverkehr.pdf

 

Die Änderung der Bedingungen für den Überweisungsverkehr gelten als von Ihnen akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieser Bekanntgabe über die Änderungen einen Widerspruch an die E-Mail Adresse Widerspruch@marketindex.de oder postalisch an die nachfolgende Adresse senden:

 

ABN AMRO Bank N.V.

Revision

Theodor-Heuss-Allee 80

60486 Frankfurt / Main

Deutschland

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ABN AMRO Bank N.V. Niederlassung Deutschland

 

die Bedingungen für den Überweisungsverkehr werden sich ab dem 01. Januar 2007 ändern.
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