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514 AR 1/07

Geschrieben
LG Berlin - 20.5.2008 - 514 AR 1/07 - Akteneinsichtsrecht des Geschädigten in Strafverfahren wegen Scalping (LS)

Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht - ZIP (2008), volume 29 , issue 39 , p. 1826

 

Wist ihr zufällig, ob man über normale Recherche an weitere Info's zu dem Aktenzeichen { ic.arrow.right.png Link}kommen kann.

 

Danke

Featured Replies

Geschrieben

ic.arrow.right.png Link

Habs spaßeshalber mal bei Google eingegeben ('514 AR 1/07') und gleich der erste Link ein Treffer. *smile*

 

Es scheint ja um Frick zu gehen, wenn ich mal den Eintrag auch bei Wikipedia richtig interpretiere ( ic.arrow.right.png hier):

Im Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20.05.08 (Az.: 514 AR 1/07) heißt es hierzu: "… hat der Beschuldigte durch die eigenen Verkäufe erheblich von seinem Kursbetrug profitiert, was zur Erfüllung des strafrechtlichen Tatbestandes gar nicht erforderlich wäre, d. h. er hat im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des BGH mit dem Kursbetrug „eigene Zwecke“ verfolgt. … Aus den bisherigen Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens, namentlich der BaFin-Berichte, der Geldwäscheverdachtsanzeige und der Angaben des Zeugen … ergibt sich ein hoher Verdachtsgrad, der tendenziell als dringend einzuschätzen ist." [12] Die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht ist durch Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 2. Juni 2008 bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von sechs Monaten - ausgesetzt (Einstweilige Anordnung 2 BvR 1043/08).

Geschrieben
  • Autor
Habs spaßeshalber mal bei Google eingegeben ('514 AR 1/07') und gleich der erste Link ein Treffer. *smile*

 

Mein Google muss kaputt sein :ddown:

 

Es scheint ja um Frick zu gehen, wenn ich mal den Eintrag auch bei Wikipedia richtig interpretiere

 

Yep, allen Anschein nach ist das MF zuzuordnen.

In die Richtung hätte ich nie recherchiert, da ich mich zu sehr auf den Begriff "Scalping" fixiert hatte.

 

Vielen Dank Krümel :vogel:

Geschrieben
Yep, allen Anschein nach ist das MF zuzuordnen.

In die Richtung hätte ich nie recherchiert, da ich mich zu sehr auf den Begriff "Scalping" fixiert hatte.

 

Ja, das mit dem Scalping hatte mich auch irritiert und ich dachte erst, das ist so ne Nummer, wo ein CFD-Broker jemanden wegen Scalpings verklagt hat oder umgekehrt, aber in dem Gerichtsentscheid geht ja dann doch primär um Kursmanipulation und Kursbetrug.

Geschrieben

Na ja, Scalping hat offenbar noch andere Bedeutungen: ic.arrow.right.png http://de.wikipedia.org/wiki/Scalping

 

Scalping (englisch to scalp: „skalpieren, das Fell über die Ohren ziehen“) bezeichnet das Vorgehen mancher Fondsmanager, Herausgeber von Börsenbriefen, Wirtschaftsjournalisten und anderer umgangssprachlich bisweilen „Börsengurus“ genannter Personen, zu einem günstigen Kurs marktenge Aktien meist kleiner Unternehmen zu kaufen und anschließend gezielt positive Meldungen über das Wertpapier auszustreuen und es in der Öffentlichkeit zum Kauf zu empfehlen. Durch die so gestartete große Nachfrage schnellt der Kurs zunächst in die Höhe, bis die Urheber des Scalping ihre Anteile wieder verkaufen und einen Kursgewinn einstreichen, der aus der Nachfrage der zum Kauf verleiteten Anleger resultiert. Da durch die raschen Verkäufe der Aktien durch die Täter die Kurse oft wieder stark sinken, erleiden die Anleger, die auf die positiven Nachrichten vertraut haben, nicht selten hohe Spekulationsverluste. So wird ihnen im übertragenen Sinn „das Fell über die Ohren gezogen“.

 

Dann passt das Wort natürlich in die Anklageschrift von Frick.

  • 2 Monate später...
Geschrieben
  • Autor

Anwälte dürfen Akten einsehen 21.01.2009

 

Anlegeranwälte dürfen teilweise Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Dezember 2008 einen Beschluss des Landgerichts Berlin auf Akteneinsicht bestätigt (Aktenzeichen 2 BvR 1043/08). „Wir erwarten uns einige wertvolle Erkenntnisse für die laufenden Zivilverfahren davon“, sagt Michael Jakobs von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner.

 

In dem Ermittlungsverfahren untersuchen Staatsanwälte in Berlin, ob Empfehlungen des Börsengurus für weitgehend wertlose Gesellschaften strafrechtlich zu belangen sind. Das Landgericht Heidelberg sprach einem Anleger deswegen Schadensersatz zu. Frick ging allerdings dagegen vor. „Die Berufung liegt beim Oberlandesgericht Karlsruhe“, sagt Anwalt Jakobs, der für die Kanzlei tätig ist, die das Heidelberger Urteil erstritten hat. Es blieb allerdings der einzige vollumfängliche Erfolg für die Geschädigten. Seit der Tippgeber nach Berlin umgezogen ist, sind die dortigen Gerichte für die Frick-Verfahren zuständig. Seither gab es bisher kein positives Urteil mehr.

 

Anleger hat seinen Antrag zurückgezogen

 

Quelle: Graumarktinfo.de

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