Einen Tag zu spät hat die Staatsanwaltschaft einen Brief abgeschickt.
Deshalb ist ein Teil der Vergehen, derer Zumwinkel angeklagt ist, verjährt.
Nun liegt die beanstandete Steuersumme unter einem wichtigen Richtwert.
Beim genaueren Lesen fällt auf, dass die Überschrift nicht ganz korrekt ist. Die Staatsanwaltschaft hat den Brief tatsächlich unentschuldbar spät abgeschickt. Doch das genügte nicht, um die Verjährungsfrist wirksam werden zu lassen.
Dazu musste das Gericht außerdem noch eine (laut Staatsanwaltschaft in anderen Fällen durchaus übliche) rechnerische Zustellzeit von drei Tagen auf einen Tag verkürzen.
Ergebnis: „Weitere Fälle von 1986 bis 2001 würden nicht verfolgt.
Die hinterzogene Summe, wegen der er angeklagt wird, fällt damit um rund 200.000 Euro auf knapp eine Million Euro - und damit unter den Richtwert, ab dem nach einem
Bundesgerichtshof-Urteil vom Dienstag
in der Regel Gefängnisstrafen ohne Bewährung fällig werden.“
Natürlich haben wir alle weiterhin volles Vertrauen in unsere Justiz.
Quelle: klick Gerechtigkeit...