AXG - Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
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Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Frankfurt am Main, 2. Februar 2009 - Der Vorstand der Gesellschaft teilt mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hintergrund für den Verlust ist die notwendige Wertberichtigung auf Wertpapierbestände des Anlage- und des Umlaufvermögens. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt wird. Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird nach gegenwärtiger Planung mit der ordentlichen Hauptversammlung 2009 verbunden.
Die Hauptversammlung wird am 26. März 2009 um 11.00 Uhr im "SAALBAU Gutleut", Rottweiler Straße 32, 60326 Frankfurt am Main stattfinden.
In der Aufsichtsratssitzung vom 26. Januar 2009 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgeschlagenen Maßnahmen zur Restrukturierung und Neupositionierung der AXG Investmentbank AG zugestimmt.
Der Vorstand wird die Maßnahmen zügig umsetzen und hierüber in der Hauptversammlung berichten.
AXG Investmentbank AG
Frank Ulbricht, Vorstand
Beethovenstraße 12-16, D- 60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69-2470-2800, Fax: +49 (0) 69-2470-2850
Email: info@axg-ag.de