Gericht verbietet aufgrund des Staatsvertrages Leuchtwerbung mit dem Lotto-Kleeblatt - Annahmestellen drohen hohe Bußgelder
Hamburg (ots) - Sie gehören bundesweit zum Straßenbild, die gelben Leuchtschilder mit dem roten Kleeblatt und dem Lotto-Schriftzug. Schon aus der Ferne machen sie auf die Lotto-Annahmenstellen aufmerksam. Das kann sich bald ändern: Das Landgericht Berlin hat am 03. März 2009 in einem Hauptsacheverfahren einer Berliner Annahmestelle die an der Ladenfassade angebrachte markante Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages vorgesehenen Warn- und Aufklärungshinweise zur Spielsuchtpräsentation in gleicher Deutlichkeit angebracht werden (Az.: 102 O 273/08). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber für vorläufig vollstreckbar erklärt worden.
Das Urteil könnte bundesweit für die mehr als 25.000 Lottoannahmestellen erhebliche Konsequenzen haben.
Licht aus für Lotto-Annahmestellen?