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"Auftrags-Storno" bringt CMC Markets Klage ein

Geschrieben

Aus unserem Nachbarland, Quelle: Wirtschaftsblatt.at

 

"Minimaler Kapitaleinsatz, maximale Hebelwirkung, an beiden Richtungen verdienen, minimale Gebühren und hohe Transparenz" - mit diesen lukrativen Vorteilen bewirbt die Wiener Filiale der britischen Wertpapierfirma CMC Markets ihre derivativen Produkte "Contracts for Difference" (CFD).

 

Jetzt gibt es Ärger. Ein Wiener CMC-Kunde, vertreten von Anlegeranwalt Wolfgang Haslinger, hat eine Schadenersatzklage gegen CMC Markets eingebracht.

 

"Mein Mandant hat am 29. Oktober des Vorjahres 200 Stück CFD auf die A-Tec-Aktien zu einem Kurs von 31,69 € erworben", sagt Haslinger. "Der Kauf wurde zunächst vom CMC-System tatsächlich durchgeführt, erst im Nachhinein erfuhr mein Mandant, dass CMC Markets den Erwerb schlichtweg stornierte." Mit der Begründung: "Der Kunde habe zu einem falschen Kurs gehandelt, der Aktiensplit der A-Tec-Aktien von 1:4 sei im System noch nicht abgebildet gewesen."

 

"Das ist eine reine Schutzbehauptung", sagt Haslinger. "CMC wäre verpflichtet gewesen, den Aktiensplit einzubuchen. Die Stornierung sei rechtswidrig, grob schuldhaft und unberechtigt."

 

 

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Featured Replies

Geschrieben
  • Autor
Wie siehst Du denn die Chancen des Klägers, damit durchzukommen ?

 

Das kommt darauf an, wann die Transaktion storniert wurde. Der Kunde hat argumentativ kaum eine Handhabe, um entgangene "Kursgewinne" einzufordern. Es handelt sich bei der Kapitalmaßnahme um einen regulären Splitt, der im System von CMC nicht rechtzeitig eingepflegt wurde.

 

Theoretisch wäre der Sachverhalt ähnlich einem Mistrade zu werten (Mistrade-Regelung 3.13)

 

3.13 Da CMC als Marktmacher („Market Maker“) tätig ist, kann es ausnahmsweise vorkommen, dass die von CMC gestellten Kontraktkurse fehlerhaft sind. In diesem Fall gilt Folgendes:

 

(a) Falls die Fehlerhaftigkeit des Kurses auf von Dritten bezogenen fehlerhaften Kursdaten oder einer technisch begründeten Fehlfunktion

der Handelssoftware oder einem Bedienungsfehler beruht und wenn der fehlerhafte Kurs wesentlich von dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kontrakts marktgerechten Kurs abweicht und wenn ferner der Kunde die Fehlerhaftigkeit kannte oder hätte erkennen

 

trading_terms_and_conditions_de_AT.pdf

 

 

Die in der ordentlichen Hauptversammlung der A-TEC Industries AG (ISIN AT00000ATEC) am 27. Juni 2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln wird an der Wiener Börse am 29. Oktober 2008 zu Handelsbeginn vollzogen. Dadurch vervierfacht sich das Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien (Gratisaktien) von bisher EUR 6.600.000,- um EUR 19.800.000,- auf dann EUR 26.400.000,-. Gleichzeitig wird der Kurs der A-TEC Industries Aktie am 29. Oktober zu Handelsbeginn von der Wiener Börse auf ein Viertel der Notierung des Vortages umgestellt

 

atec.corporate.action.pdf

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