Geschrieben 8. Januar 201115 Jr. comment_110039 gehe ich richtig in der Annahme, das wenn man eine Kreditkarte kündigt, dann anteilmäßig die Jahresgebühr zurückerhält ? Eine Kündungsfrist gibt es keine, kann jederzeit gekündigt werden bei meiner. Melden
Geschrieben 8. Januar 201115 Jr. Autor comment_110042 ist glaube geklärt: Bei Kreditkarten fällt für gewöhnlich eine Jahresgebühr an, die im Vorfeld zu entrichten ist. Davon ausgenommen sind lediglich die kostenlose Kreditkarten, bei denen keine Jahresgebühr anfällt. Wenn Sie die Karte vorzeitig, also vor Ablauf des Jahres (Kreditkartenvertrags) bzw. unterjährig kündigen, dann wird Ihnen die zu viel entrichtete Jahresgebühr für den nicht genutzten Zeitraum anteilig zurückerstattet (BGB § 675h Absatz 3). Melden
gehe ich richtig in der Annahme, das wenn man eine Kreditkarte kündigt, dann anteilmäßig die Jahresgebühr zurückerhält ?
Eine Kündungsfrist gibt es keine, kann jederzeit gekündigt werden bei meiner.