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CMS Spread Ladder Swap


whipsaw

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Aus aktuellem Anlass und weil es sich möglicherweise um ein Urteil handelt, dass außer der Deutschen Bank noch weitere Institute betreffen könnte.

Wer DB Aktien im Depot hat, sollte die Konsequenzen der richterlichen Entscheidung auf dem Radar haben.

 

Nach Urteil zu Zinswetten - Glücksspiel mit der Deutschen Bank

 

©2011 FAZ (online)

 

Ein Heer von selbsternannten Beschützern hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Anleger vor den niederträchtigen Bankern zu bewahren. Der BGH springt ihnen nun zur Seite: Banken dürfen ihre Kunden nicht übertölpeln. Das geht zu weit.

 

Was sind „Spread Ladder Swaps“? Es hört sich komplizierter an, als es ist

 

Der hessische Unternehmer Wilhelm Blatz hat gegen die Deutsche Bank geklagt, weil er mehr als eine halbe Million Euro mit einem Anlageprodukt namens „CMS Spread Ladder Swap“ verloren hat. Dabei handelt es sich um nichts anderes als um eine Wette auf die Entwicklung der Zinsen.

 

In dem konkreten Fall hat der Unternehmer darauf gesetzt, dass sich die Differenz zwischen Zehn-Jahres-Zinssatz und Zwei-Jahres-Zins deutlich ausweitet, wie es ihm die Deutsche Bank vorhergesagt hat. Für gewöhnlich liegt der längerfristige Zins über dem für kurze Laufzeiten, so war es auch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Februar 2005.

 

Die Deutsche Bank verpflichtete sich damals, Blatz für eine Laufzeit von fünf Jahren drei Prozent Zinsen zu zahlen; berechnet auf zwei Millionen Euro Bezugsbetrag, einer rein fiktiven Größe. Der Unternehmer zahlt zum Start des Geschäfts keinen Cent.

 

Pro Jahr sollen ihm 60.000 Euro gut geschrieben werden. Die erhält er natürlich nicht umsonst. Der Anleger verpflichtet sich gegenüber der Bank zu variablen Zahlungen, die sich aus einer mathematischen Formel ergeben. Für das erste Jahr ist noch ein fester Zinssatz von 1,5 Prozent vereinbart, berechnet wiederum auf den fiktiven Betrag von 2 Millionen Euro: Blatz hat folglich 30.000 Euro zu bezahlen; ihm bleibt ein garantierter Gewinn von 30.000 Euro im ersten Jahr.

 

Danach kommt nun die Formel zum Einsatz, für das zweite Jahr (Strike: 1 Prozent) errechnet sich daraus folgender Zinssatz: 4,5 Prozent minus dreimal der Zinsabstand. Je höher die Zinsdifferenz, desto weniger muss der Kunde folglich bezahlen, im besten Fall gar nichts. Ihm blieben in dem Fall also 60.000 Euro Gewinn.

 

Gleichen sich aber kurzfristiger und langfristiger Zins an, wird die Sache gefährlich: Für den Abstand Null (die Zinssätze sind identisch), muss der Kunde 90.000 Euro an die Bank zahlen; ihm entstünde ein Verlust von 30.000 Euro. Verheerend wird es im Fall einer sogenannten inversen Zinsstruktur (kurzfristiger Zins höher als langfristiger): Dann steigt und steigt der Verlust für den Anleger. Genau dieser Fall ist eingetreten. Und durch die Konstruktion der Formel schaukeln sich die Verluste schnell hoch, wird der Schaden immens, „theoretisch unbegrenzt“, wie es im Verkaufsprospekt hieß. Nach zwei Jahren hat Unternehmer Blatz die Reißleine gezogen und das Geschäft aufgelöst: Das Abenteuer endete für ihn mit einem Verlust von 566.850 Euro. Dieses Geld erhält er nun zurück.

 

Last des Kunden = Zinsatz (des Vorjahres) + 3 x (1% Zinsdifferenz)

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