Kommerzielle Facebook-Seiten benötigen ein vollständiges Impressum
Unternehmen, die eine kommerziell ausgerichtete Facebook-Seite betreiben, müssen auch dort ein den Anforderungen aus Paragraf 5 des Telemediengesetzes entsprechendes, vollständiges Impressum bereitstellen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg hervor (Aktenzeichen 2 HK O 54/11).
Ein lokales Stadtjournal betrieb parallel zu seinem eigenen Webportal auch noch eine kommerziell genutzte Facebook-Seite. Dort wurden zwar Adresse und Telefonnummer des Betreibers genannt, nicht aber die Gesellschaftsform. Weitere Fakten fanden sich zwar auf der Website, aber nicht auf der Facebook-Seite. Das störte die Konkurrenz: Sie sah es als unlauteren Wettbewerb und klagte dagegen.
Das Landgericht Aschaffenburg gab dem Antrag statt. Nach Ansicht der Richter hat das Stadtjournal die nach Paragraf 5 des Telemediengesetzes erforderlichen Pflichtangaben nicht vollständig zur Verfügung gestellt. Die Pflichtangaben seien nicht wie verlangt leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig zur Verfügung gehalten worden. Ausdrücklich wies das Gericht darauf hin, dass die Impressumspflicht auch für geschäftlich genutzte Seiten in Social-Media-Kanälen wie Facebook bestehe.
Ein lokales Stadtjournal betrieb parallel zu seinem eigenen Webportal auch noch eine kommerziell genutzte Facebook-Seite. Dort wurden zwar Adresse und Telefonnummer des Betreibers genannt, nicht aber die Gesellschaftsform. Weitere Fakten fanden sich zwar auf der Website, aber nicht auf der Facebook-Seite. Das störte die Konkurrenz: Sie sah es als unlauteren Wettbewerb und klagte dagegen.
Das Landgericht Aschaffenburg gab dem Antrag statt. Nach Ansicht der Richter hat das Stadtjournal die nach Paragraf 5 des Telemediengesetzes erforderlichen Pflichtangaben nicht vollständig zur Verfügung gestellt. Die Pflichtangaben seien nicht wie verlangt leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig zur Verfügung gehalten worden. Ausdrücklich wies das Gericht darauf hin, dass die Impressumspflicht auch für geschäftlich genutzte Seiten in Social-Media-Kanälen wie Facebook bestehe.
Quelle: zdnet
Siehe hierzu auch: Impressum auf Facebook- Landgericht Aschaffenburg fordert Unmögliches? [ Link ]