Vielleicht für den einen oder anderen von Interesse...
Presseinfo Bankenverband
30. August 2012 - Aktueller Ombudsmannbericht zeigt hohe Akzeptanz des Verfahrens
„Es ist das Hauptanliegen unserer Ombudsleute, verloren gegangenes Vertrauen zwischen Kunden und ihrer Bank wiederherzustellen“, stellt Andreas Schmitz, Präsident des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmannberichts 2011 fest. „Verbraucher müssen Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank ausräumen können, ohne gleich ein teures und aufwändiges Gerichtsverfahren angehen zu müssen.“ Ein unbürokratisches, transparentes und unentgeltliches Verfahren sei ein zentraler Baustein der Verbraucherpolitik der privaten Banken. Schmitz: „Die gute Annahme durch die Kunden zeigt uns, dass sich dies auch unter außergewöhnlichen Belastungen wie der Finanzmarktkrise bewährt hat.“
Im vergangenen Jahr sind bei der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes 8.268 Beschwerden eingegangen. Der Grund für den im Vergleich zu den Vorjahren sprunghaften Anstieg - in den Jahren 2009/2010 lag der Beschwerdeeingang jeweils um 6.500 Eingaben – ist das Auslaufen einer im Jahre 2001 erlassenen Übergangsregelung im Verjährungsrecht am 31. Dezember 2011. Viele Kunden wollten - meist vertreten durch Anwälte – die Tatsache nutzen, dass ein laufendes Ombudsmannverfahren die Verjährung hemmt und haben deshalb alte Forderungen gegen Banken kurz vor dem Jahresende 2011 noch in das Verfahren eingebracht. Sieht man von diesem Sondereffekt im Dezember einmal ab, sind die Beschwerdezahlen im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig. „Hier zeigen sich erste Zeichen der Entspannung nach den besonderen Herausforderungen in der Hochphase der Finanzmarktkrise“, bewertet Schmitz diese Entwicklung.
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„Es ist das Hauptanliegen unserer Ombudsleute, verloren gegangenes Vertrauen zwischen Kunden und ihrer Bank wiederherzustellen“, stellt Andreas Schmitz, Präsident des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmannberichts 2011 fest. „Verbraucher müssen Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank ausräumen können, ohne gleich ein teures und aufwändiges Gerichtsverfahren angehen zu müssen.“ Ein unbürokratisches, transparentes und unentgeltliches Verfahren sei ein zentraler Baustein der Verbraucherpolitik der privaten Banken. Schmitz: „Die gute Annahme durch die Kunden zeigt uns, dass sich dies auch unter außergewöhnlichen Belastungen wie der Finanzmarktkrise bewährt hat.“
Im vergangenen Jahr sind bei der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes 8.268 Beschwerden eingegangen. Der Grund für den im Vergleich zu den Vorjahren sprunghaften Anstieg - in den Jahren 2009/2010 lag der Beschwerdeeingang jeweils um 6.500 Eingaben – ist das Auslaufen einer im Jahre 2001 erlassenen Übergangsregelung im Verjährungsrecht am 31. Dezember 2011. Viele Kunden wollten - meist vertreten durch Anwälte – die Tatsache nutzen, dass ein laufendes Ombudsmannverfahren die Verjährung hemmt und haben deshalb alte Forderungen gegen Banken kurz vor dem Jahresende 2011 noch in das Verfahren eingebracht. Sieht man von diesem Sondereffekt im Dezember einmal ab, sind die Beschwerdezahlen im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig. „Hier zeigen sich erste Zeichen der Entspannung nach den besonderen Herausforderungen in der Hochphase der Finanzmarktkrise“, bewertet Schmitz diese Entwicklung.
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