whipsaw Posted December 4, 2012 Report Posted December 4, 2012 Vielleicht interessierte es ja den einen oder anderen Besucher unserer Community: Frage: Sehr geehrte Damen und Herren,ich wollte gerne ein spread betting Konto bei einem englischen Broker eröffnen. Ich frage per email beim deutschen Support nach, ob dies für eine juristische Person in UK möglich ist. Dies wurde mir per Chat und email bestätigt. Aufgrund dieser Ausführungen habe ich eine Ltd. in UK eröffnet. Bei der geplanten Kontoeröffnung stellte sich heraus, dass eine Kontoeröffnung doch nicht möglich ist, der Kundenbetreuer in Frankfurt hat sich geirrt und wohl versehentlich eine falsche Antwort gegeben. Die von mir gegründetet Ltd. ist nun nutzlos für mich. Kann ich die Gründungsgebühren erstattet bekommen? Antwort: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kontoeroeffnung-Spread-Betting-juristische-Person-__f205521.html DIe Lösung wäre indes viel simpler.FSB und CFDs unterscheiden sich nur marginal. Auch für juristische Personen gibt es in Deutschland bereits Lösungen.Den Ärger hätte sich der Herr also ersparen können.
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