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Wie werden eigentlich Aktiengewinne in Fremdwährung betrachtet?

Geschrieben

Vorab, ich weiss dass hier keine Rechtsberatung gemacht wird aber ich vermute, dass trotzdem jemand weiss wie es um folgenden Sachverhalt gestellt ist.

 

Kurz, wie werden Aktiengewinne die in Fremdwährung anfallen steuerlich behandelt? In der Regel läuft das ja so, dass man sich z.B USD kauft, kauft dann von diesen USD Aktien, macht einen Gewinn und transferiert zurück in Euro. Angenommen man macht insgesamt einen Gewinn. Wird dies als Gewinn aus einem Aktienveräußerungsgeschäft betrachtet? Was passiert bei einem Gewinn in Fremdwährung aber Verlust in der Basiswährung?

 

Oder hat hier jemand Links wo das gut erklärt ist?

Featured Replies

Geschrieben

Wenn Du von Aktiengewinnen /-verlusten in Fremdwährung sprichst, redest Du sicherlich von einem ausländischen Broker, oder?

Ein deutscher müsste das ja normalerweise von sich aus erledigen.

Geschrieben
  • Autor

Richtig, das ganze lief über Captrader bzw dann Interactive Brokers. Da sind die Unterlagen meiner Meinung nach nicht wirklich nachvollziehbar, was aber vermutlich gerade an den Währungsschwankungen liegt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Richtig, das ganze lief über Captrader bzw dann Interactive Brokers. Da sind die Unterlagen meiner Meinung nach nicht wirklich nachvollziehbar, was aber vermutlich gerade an den Währungsschwankungen liegt.

 

 

Hallo,

 

in letzter Zeit häufen sich Anfragen zu Versteuerung ausländischer (Nicht-Euro) Aktien und Terminkontrakte bei Interactive Brokers und deren deutschen White-Label Partner: captrader, LYNX und Agora quer durch verschiedene Börsenforen ;)

 

Nun, einfach ist es nicht da es bis dato kein(e) Regelung/Gesetz/Verordnung verbindlich für alle Broker/Market-Maker/KAG gibt wenn Sie deutsche Privatkunden annehmen auch kostenfrei eine gewisse Mindestform an Aufstellung, G/V-Tabelle, Erträgnisaufstellung inkl. Währungsumrechnung am Jahresende zwingend für Ihre deutschen Kunden zu erstellen und zukommen lassen müssen. Daher ist es in der Praxis immer so eine Sache von Steuerberatung und dem entsprechenden FA für den Steuerpflichtigen Bürger was durchaus etwas oder deutlichen zu Mehraufwand führen kann.

 

Im Prinzip gilt seit 2009 für Private dies:

Bei Wertpapieren in Fremdwährung sind die Anschaffungskosten im Zeitpunkt des Erwerbs und die Einnahmen aus der Veräußerung bzw. Rückzahlung zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Rückzahlung in Euro umzurechnen.

 

Quelle: https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/Steuermerkblatt-Inland-2012-12.pdf

 

Achtung: mein Beitrag stellt keine Steuerberatung oder Aufforderung zur Spekulation dar sondern lediglich meine persönliche Meinung, Steuergesetzte ändern sich auch wieder!!

 

Am besten ist es dennoch auf die persönliche Situation ausgerichtet einen Steuerberater/Lohnhilfeverein mit entsprechenden Kompetenzen einzuschalten wer "ganz auf Nummer sicher gehen will". Auch wenn der Steuerberater/Lohnhilfeverein selbst nicht die Detailtiefe kennt kann durchaus im Auftrag ein entsprechender Experte für ein spezielles Themengebiet hinzugezogen werden, quasi der Dienstleister für den Dienstleister blush.gif

 

Viel Erfolg.

Bearbeitet von Roti

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