whipsaw Posted June 30, 2018 Report Share Posted June 30, 2018 Vielleicht auch mal ganz interessant zu lesen, wie Gerichte in bestimmten Konstellationen Entscheidungen treffen und welche Argumentationen teilweise dahinter stehen. Hier mal eines aus dem FX-Handel. Ein privater Devisenhändler hat mit Forex-Geschäften 160.000 Euro verloren. Inwiefern der Hersteller der Trading-Software zum Schadenersatz verpflichtet ist, hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden. Was war passiert?Der Beklagte ist ein Hersteller von Trading-Software, die ihre Anwender unter anderem beim Handel auf dem Devisenmarkt unterstützt. Er hatte dem Kläger, einem privaten Forex-Händler, im September 2013 eine solche, von ihm entwickelte Software zur Verfügung gestellt. Der Vertrag der Parteien sieht eine Beteiligung des Beklagten am Gewinn des Klägers vor und weist auf das Risiko eines Kapitalverlustes hin, der bis zum "Totalverlust" gehen könne. Hier der obenzitierte Artikel dazu. Und Beck Online zum Urteil: OLG Hamm: Kein Ersatz für Verluste im Forex-Handel 3 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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