Bedingt durch den Abverkauf an den Märkten, bei dem vermutlich auch etwas mehr als eine Handvoll Global Player mitmischen, reagiert die ESMA mit einer (wie ich finde) sehr guten Maßnahme.
ESMA senkt Meldeschwelle für Netto-Leerverkaufspositionen auf 0,1 Prozent
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 16. März 2020 eine Entscheidung erlassen, wonach Netto-Leerverkaufspositionen in allen Aktien, die am regulierten Markt zugelassen sind, bereits ab dem Eingangsschwellenwert von 0,1 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals mitzuteilen sind. Ausnahmen gelten für Market-Making Aktivitäten. Die Maßnahme tritt am 16. März 2020 in Kraft. Der Veröffentlichungsschwellenwert von 0,5 Prozent gilt unverändert. Die Maßnahme der ESMA gilt für 3 Monate.
Bedingt durch den Abverkauf an den Märkten, bei dem vermutlich auch etwas mehr als eine Handvoll Global Player mitmischen, reagiert die ESMA mit einer (wie ich finde) sehr guten Maßnahme.
ESMA senkt Meldeschwelle für Netto-Leerverkaufspositionen auf 0,1 Prozent
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2020/meldung_2020_03_16_ESMA_Meldeschwelle_Netto-Leerverkauf.html