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Der Tod und die Steuer

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...sind die einzigen zwei Dinge im Leben, die absolut gewiss sind!

 

Bin vor einer Weile in einem anderen Forum über einen Artikel gestoßen, den ich höchst bemerkenswert fand. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhof ermöglicht einen Verlustvortrag von Spekulationsverluste auch früherer Jahre zu sichern. Will heißen, diese können mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.

Hier der Link zum Beitrag...

Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung zum Verlustvortrag

 

Wir haben das Thema im letzten Mamuttread schon kurz angerissen. Tinozi hat was rausgesucht, dass dem etwas wiederspricht:

Veräußerungsgeschäfte in der Steuererklärung 2009

 

Müsste man jetzt klären was richtig ist. Mich würde auch interessieren, in welcher Form das Finanzamt die Daten benötigt. Ob auch die Unterteilung FX-Geschäfte und CFD-Geschäfte getätigt werden muss. Wenn jeder Trade dargestellt werden muss, was ist dabei für das Finanzamt interessant? Wahrscheinlich nur Betrag von Gewinn oder Verlust und die Gebühr, oder? Oder reicht eine Zusammenfassung? Kann man die selber erstellen? Zur Legitimation kann man ja noch sein BrokerStatement per CD oder so bei legen... Da das Finanzamt eh cronisch unterbesetzt ist, dürften die - wenn überhaupt - nur oberflächlich die Sache prüfen können...

 

In dem folgenden Artikel geht es noch mal um den Verlustvortrag. Zusätzlich wird noch eine Sache angesprochen der Verlustrücktrag:

Spekulationsgeschäfte in der Steuererklärung

siehe bei: Von Spekulationsverlusten profitieren

 

Beim Verlustrücktrag geht es um folgendes: Wir haben im letzten Jahr Spekulationsgewinne versteuert. Dieses Jahr hatten wir kein Glück und sitzen auf Verlusten. Dann besteht die Möglichkeit die Gewinne des letzten Jahres mit den Verlusten dieses Jahres zu verrechnen. Dann bekommen wir was vom Finanzamt zurück.

 

So, ist ein interessantes Thema. Lasst uns mal darüber diskutieren und Infos zusammen tragen...

8 Kommentare

Empfohlene Kommentare

tinozi

*_skilled

Geschrieben

Na, dann mach ich mal den Anfang:

Erstmal gute Idee, den Artikel im Forum zu verlinken. So schaffen wir bestimmt die 200 Kommentare :henrik:

 

Zu den beiden Links aus steuertipps.de: Ich denke mal, die Gesetzgebung wurde da inzwischen wieder angepasst. Der 2. Link war von Ende 2009, der 1. Link von Dez. 2008. Genaueres kann ich hoffentlich ab Mittwoch sagen, weil sich bis dahin meine Steuerfachdingsbums mal schlau machen will...

Aber bestimmt könne die Vollzeittrader unter uns was dazu sagen?

 

oldschuren

*_skilled

Geschrieben

Man, ist ja voll Aktion hier... ;-) Da kann man nicht gerade von Kannibalisierungseffekte zum HauptForum sprechen... :)

Rumpel

*_skilled

Geschrieben

Irgendwann müssen wir auch mal nen Päuschen machen ... :yep:

Rumpel

*_skilled

Geschrieben

Ich bezweifele ja irgendwie das sich hier großartig die Vollzeittrader melden ... :no:

Aber egal ...

 

Was ich aber gelesen habe ist das es einige gibt die sicheinfach in der Firma eines Kumpels anstellen lassen für 100€ im Monat und geben das dann als Hauptberuf aus.

oldschuren

*_skilled

Geschrieben

Ich bezweifele ja irgendwie das sich hier großartig die Vollzeittrader melden ...

Denke mal auch. Egal, müssen wir uns selber durchbeißen.

Geschrieben

Die Thematik ist spannend und ich finde gut, dass pro aktiv solche Themen angegangen werden.

Allerdings befürchte ich, dass der eigentlich zu erzielende Effekt - viele verschiedene Meinungen zusammenzutragen - über das Medium 'Blog' auch aufgrund der noch recht jungen Historie nicht in dem Maß funktionieren wird, wie evtl. erwartet oder gewünscht.

 

Aber bleibt ruhig dran. Wenn die große Resonanz ausbleibt kann ja auch noch mal ein Link im Forum zum Blog gesetzt werden.

tinozi

*_skilled

Geschrieben

Aber bleibt ruhig dran.

 

Zum Thema Verlustvortrag kann ich nun was sagen. Lt. meiner Steuerfachfrau kann ich die Verluste aus 2008/2009 beim Finanzamt als Verlustvortrag schon mal angeben. Kontoauszug vom Broker genügt, sollten die eine genauere Aufstellung benötigen kann man die immer noch nachreichen. Die Frist ist 4 Jahre rückwirkend, d.h. für mich, wenn die nächsten 2 Jahre Gewinne anzugeben wären, würden die vorher angegebenen Verluste gegengerechnet und mindern die zu zahlende Steuer. So habe ich es zumindest verstanden. Steuern sind ein rotes Tuch für mich, aber man muss sich ja leider damit beschäftigen.

Rumpel

*_skilled

Geschrieben

Still ist es geworden in den Blogs ......
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