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Phoenix Kapitaldienst - Bankrott der Anlegerentschädigung immer offensichtlicher

Geschrieben

Der bwf bezieht Position zu den jüngsten Äußerungen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zum Entschädigungsfall "Phoenix Kapitaldienst".

 

Presseinformation Datum: 19.02.2008

 

Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V. EdW kann Anleger nicht wie geplant entschädigen – der Bankrott der deutschen Anlegerentschädigung wird immer offensichtlicher

 

Wie die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen(EdW) in einer Agenturmeldung vom 18. Februar 2008 verbreiten lies, hätten rund 90% der etwa 750 ihr zwangsweise zugeordneten Institute Rechtsbehelfe gegen die kurz vor Weihnachten erlassenen Sonderbeitragsbescheide zur Finanzierung einer ersten Entschädigungs-Tranche im Anlegerbetrugsfall „Phoenix Kapitaldienst“ eingelegt. Statt der geforderten 30 Mio EUR seien daher lediglich 2,3 Mio EUR eingesammelt

worden.

 

Über die Rechtsbehelfe der Institute solle nun zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) befinden. Es sei jedoch abzusehen, dass letztendlich die Gerichte über den Sachverhalt entscheiden müssten. Bis zu einer gerichtlichen Klärung werde es daher voraussichtlich auch keine Auszahlungen an die entschädigungsberechtigten Anleger geben.

 

Zu diesen jüngsten Entwicklungen im Fall „Phoenix“ äußert sich der Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V. (bwf) wie folgt:

 

Pressemitteilung

Phoenix.Kapitaldienst.EdW.19.02.2008.pdf

Featured Replies

Geschrieben
  • Autor

Wie dem Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V. (bwf) aus dem Kreis seiner Mitglieder mitgeteilt wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - nachdem ihr erst vor kurzem die entsprechenden Unterlagen durch die EdW zur Verfügung gestellt worden sind – bereits damit begonnen, in einzelnen Fällen die Anträge der EdW Institute auf Aussetzung der Vollziehung der im Dezember 2007 erlassenen Sonderbeitragsbescheide zurückzuweisen. Eine Entscheidung über die eingelegten Widersprüche als solche ist hiermit allerdings noch nicht verbunden.

 

Quelle: bwf

 

BaFin.Abweisung.05.03.2008.pdf

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Direkt vom Server der Bundesregierung, legal über Google :hmmmm:

Entsch_digungsfall_Phoenix_Kapitaldienst_GmbH.pdf

 

Bislang dachte ich, die EdW wäre eine Versicherung. Jetzt lese ich das hier

 

 

Wie viele Mittel stehen dem Einlagesicherungssystem der EdW derzeit zur Verfügung?

 

Der Kassenbestand betrug am 31. Dezember 2006 rund 5 Mio. Euro.

 

 

:hmmmm:

Geschrieben
  • Autor
Der Kassenbestand betrug am 31. Dezember 2006 rund 5 Mio. Euro.

 

5 Millionen vs 800 - 900 Millionen :hmmmm:

20.000 € gibts maximal pro Anleger :hmmmm: mehr als tröstende Worte bleiben da für einige der Betroffenen nicht übrig.

 

 

Die Frage Wer soll das bezahlen? external_link.png ist also berechtigt.

Geschrieben
... sage ich jetzt zu meiner eigenen Entlastung. Ich bin zwar kein Opfer eines Schneeballsystems, dafür wäre ich beinahe mit der dotcom Blase zerplatzt.

 

hm :hmmmm: , aber ich denke mal Du hast keinen Kredit dafür aufgenommen das andere Dich mit ihren Optionen arm machen. Und wenn doch, dann hast ihn vermutlich rechtzeitig weiterverkauft :hmmmm:

Geschrieben
  • Autor
hm :lol: , aber ich denke mal Du hast keinen Kredit dafür aufgenommen das andere Dich mit ihren Optionen arm machen. Und wenn doch, dann hast ihn vermutlich rechtzeitig weiterverkauft :hmmmm:

 

Kredit, ja. Andere, nein. Rechtzeitig weiterverkauft hat nur der US Broker, bei dem der Margin Call fällig wurde. Das meiste wurde ausgebucht, der Rest mit knirschenden Zähnen und 13% :hmmmm: Zinsen abbezahlt.

 

Wie heisst es "Lehrjahre sind keine Herrenjahre..."

Geschrieben
  • Autor
ui, mein Beileid dazu

 

 

Keine Gnade... ich habe es nicht anders verdient.

 

Ich wollte es im Zusammenhang mit "Gier" nur kurz mal erwähnt haben. Ich war halt jung und hatte lange bevor die Hausfrauen-Rally begann auf die richtigen Pferde gesetzt. Also gab es vor dem Absturz auch gute Zeiten.

 

Abgesehen von dem Finanzdebakel hat es mir letzlich nicht geschadet.

Geschrieben

naja, kann ja nur noch besser kommen dann. Wenn Du damals die richtigen "Renner" ausgewählt hast, lags nur am Ausstieg - ergo kannst Du das nochmal wiederholen :hmmmm: :hmmmm:

 

Trotzdem immer äußerst tragisch in dem Moment wo es passiert, da könnte man dann manchmal was wegsprengen :lol:

Geschrieben
  • Autor

Passt glaube ich ganz gut zum Thema

 

 

Quelle/ Source: source.png Welche Gelder werden durch die Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme geschützt?

 

 

bullet-arrow.gif © 2008 BaFin - all rights reserved

 

Geschützt werden Kundeneinlagen und Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften.

 

Einlagen sind im Wesentlichen Kontoguthaben (Giroeinlagen, Sparguthaben, Tages- oder Termingelder, auf den Namen lautende Sparbriefe und ähnliches) sowie Forderungen, die das Institut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft hat (Namensschuldverschreibungen und ähnliches), jedoch z.B. nicht Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Genussrechtsverbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln.

 

Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften sind Gelder, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse).

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