Der bwf bezieht Position zu den jüngsten Äußerungen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zum Entschädigungsfall "Phoenix Kapitaldienst".
Presseinformation Datum: 19.02.2008
Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V. EdW kann Anleger nicht wie geplant entschädigen – der Bankrott der deutschen Anlegerentschädigung wird immer offensichtlicher
Wie die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen(EdW) in einer Agenturmeldung vom 18. Februar 2008 verbreiten lies, hätten rund 90% der etwa 750 ihr zwangsweise zugeordneten Institute Rechtsbehelfe gegen die kurz vor Weihnachten erlassenen Sonderbeitragsbescheide zur Finanzierung einer ersten Entschädigungs-Tranche im Anlegerbetrugsfall „Phoenix Kapitaldienst“ eingelegt. Statt der geforderten 30 Mio EUR seien daher lediglich 2,3 Mio EUR eingesammelt
worden.
Über die Rechtsbehelfe der Institute solle nun zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) befinden. Es sei jedoch abzusehen, dass letztendlich die Gerichte über den Sachverhalt entscheiden müssten. Bis zu einer gerichtlichen Klärung werde es daher voraussichtlich auch keine Auszahlungen an die entschädigungsberechtigten Anleger geben.
Zu diesen jüngsten Entwicklungen im Fall „Phoenix“ äußert sich der Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V. (bwf) wie folgt:
Der bwf bezieht Position zu den jüngsten Äußerungen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zum Entschädigungsfall "Phoenix Kapitaldienst".
Presseinformation Datum: 19.02.2008
Pressemitteilung
Phoenix.Kapitaldienst.EdW.19.02.2008.pdf