normalerweise kann man ja einen Vertrag per Sonderkündigungsrecht kündigen, sobald sich der Preis erhöht.
Was ist aber, wenn sich der monatliche Preis von 46,90 € auf 19,90 € reduziert aber im ersten Monat ein Umstellungsbeitrag von 50,00 € zusätzlich anfällt?
Für mich ist es im ersten Monat eine Beitragserhöhung, würde das zur Kündigung berechtigen ?
normalerweise kann man ja einen Vertrag per Sonderkündigungsrecht kündigen, sobald sich der Preis erhöht.
Was ist aber, wenn sich der monatliche Preis von 46,90 € auf 19,90 € reduziert aber im ersten Monat ein Umstellungsbeitrag von 50,00 € zusätzlich anfällt?
Für mich ist es im ersten Monat eine Beitragserhöhung, würde das zur Kündigung berechtigen
?