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Kleine komplizierte (?) Frage bzgl. Sonderkündigungsrecht

Geschrieben

normalerweise kann man ja einen Vertrag per Sonderkündigungsrecht kündigen, sobald sich der Preis erhöht.

 

Was ist aber, wenn sich der monatliche Preis von 46,90 € auf 19,90 € reduziert aber im ersten Monat ein Umstellungsbeitrag von 50,00 € zusätzlich anfällt?

 

Für mich ist es im ersten Monat eine Beitragserhöhung, würde das zur Kündigung berechtigen :swepimp: ?

Featured Replies

Geschrieben

Nicht ganz einfach, spontan ohne im Kommentar gelesen zu haben würde ich sagen, du kannst nur gegen die Umstellungsgebühr etwas tun.

Aus dem Vertrag wirst du nicht rauskommen, da es billiger wird.

 

Ich nehme an, du kommst über die restliche Vertragsdauer günstiger, auch wenn man die einmalige Gebühr mit einbezieht? Dann würde ich zahlen und gut ist.

Geschrieben
normalerweise kann man ja einen Vertrag per Sonderkündigungsrecht kündigen, sobald sich der Preis erhöht.

 

Was ist aber, wenn sich der monatliche Preis von 46,90 € auf 19,90 € reduziert aber im ersten Monat ein Umstellungsbeitrag von 50,00 € zusätzlich anfällt?

 

Für mich ist es im ersten Monat eine Beitragserhöhung, würde das zur Kündigung berechtigen :swepimp: ?

 

 

Ich bin mir nicht sicher, aber fuer mich sieht das schon nach einem Sonderkuendigungsrecht aus.

 

Offensichtlich aendert sich der Preis, auch wenn es im Nachhinein zu deinem Vorteil waere.

Allerdings ist dies mit ''Sonderkosten'' verbunden, was normalerweise deiner Zustimmung bedarf.

 

Ein Vertrag mit geanderten Bedingungen zu den der vorab geschlossenen, sollte ein Sonderkuendigungsrecht zulassen.

 

Ggf einfach mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen...

Geschrieben
  • Autor
Ich nehme an, du kommst über die restliche Vertragsdauer günstiger, auch wenn man die einmalige Gebühr mit einbezieht?

 

jep, günstiger wird es über die Laufzeit gerechnet.

 

Mich (bzw. meine Freundin) stört etwas die Verfahrensweise.

 

Der Betreiber des Fitnessstudios um den es geht wurde übernommen, seitdem wurden die Zahlungstermine mehrfach geändert/vorverlegt, man erhält keine genauen Informationen da es hieß das die Verträge erst automatisch auslaufen würden. Die Mitarbeiter dürfen nichts sagen etc.

 

Der Vertrag läuft an sich nur noch ein dreiviertel Jahr, ich dachte sie könnte eventuell noch eher rauszukommen.

 

Thx trotzdem für die Info :swepimp:

Geschrieben
  • Autor
Allerdings ist dies mit ''Sonderkosten'' verbunden, was normalerweise deiner Zustimmung bedarf.

 

hm, so ähnlich hatte ich gedacht. Der erste Monat stellt ja tatsächlich ein Beitragserhöhung von 46 auf 70 € dar.

 

Eventuell probiert sie es einfach mal, mal sehen was rauskommt :swepimp:

Geschrieben
Der Betreiber des Fitnessstudios um den es geht wurde übernommen, seitdem wurden die Zahlungstermine mehrfach geändert/vorverlegt, man erhält keine genauen Informationen da es hieß das die Verträge erst automatisch auslaufen würden. Die Mitarbeiter dürfen nichts sagen etc.

 

Da würde ich eher an etwas anderes denken:

Es gibt keine automatische Vertragsübernahme wenn die alte Firma sich verkauft.

BGB:

§ 415 Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer

 

(1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. Bis zur Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben.

(2) Wird die Genehmigung verweigert, so gilt die Schuldübernahme als nicht erfolgt. Fordert der Schuldner oder der Dritte den Gläubiger unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Genehmigung nur bis zum Ablauf der Frist erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Solange nicht der Gläubiger die Genehmigung erteilt hat, ist im Zweifel der Übernehmer dem Schuldner gegenüber verpflichtet, den Gläubiger rechtzeitig zu befriedigen. Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger die Genehmigung verweigert.

 

BGB Einzelnorm Quelle

 

Gläubiger bist du als Kunde, in dem Moment.

Ich würde da einfach die Genehmigung zur Vertragsübernahme verweigern, und schon bist du komplett raus.

Geschrieben
  • Autor
Es gibt keine automatische Vertragsübernahme wenn die alte Firma sich verkauft.

 

hm, es wurde ja gemunkelt das alle Verträge auslaufen. Das würde dem entsprechen.

 

Allerdings war davon im Infoschreiben keine Rede. Nur das sich der Beitrag ändert bzw. die Firma jetzt einen neuen Betreiber hat.

 

Zumindest hab ich jetzt einen zweiten Angriffspunkt, den ich mit reinschreiben könnte :swepimp:

Geschrieben

Das gilt ab dem Zeitpunkt der Firmenübernahme.

Wenn du ein Schreiben der neuen Firma hast, einfach reinschreiben, dass du die Zustimmung zur Vertragsübernahme gem. § 415 Abs. 1 BGB verweigerst und du den Vertrag damit aufhebst.

Punkt. Schreib noch dazu, dass damit auch erteilte Einzugsermächtigungen gegenüber der alten Firma selbstverständlich nicht für die neue Firma gelten. Und du möchtest, dass deine personenbezogenen Daten schnellstmöglich gelöscht werden.

 

Ohne das mit dem Sonderkündigungsrecht, damit zeigst du nur deine "Unsicherheit" und bietest Angriffsfläche.

Geschrieben
  • Autor
Schreib noch dazu, dass damit auch erteilte Einzugsermächtigungen gegenüber der alten Firma selbstverständlich nicht für die neue Firma gelten.

 

ich hab grad mal nachgeschaut, die neuen Beiträge wurden schon von der neuen Firma eingezogen.

 

Jetzt hab ich nochmal das Schreiben gelesen (kam allerdings im Namen der alten Firma) und es steht drin, das ab dem Zeitpunkt der Umstellung volle 12 Monate Mitgliedsdauer gelten. Hat mir meine Freundin vorher nicht gesagt.

 

Das ist für mich jetzt quasi sowieso ein neuer Vertrag, da ab dem Zeitpunkt der Umstellung ein volles Jahr beitragspflichtig wird was die alte Mitgliedschaft überschreitet.

Geschrieben

Bis zu 6 Wochen nach Einzug des Geldes kannst du bei deiner Bank eine Rückbuchung auf Kosten der neuen Firma veranlassen. Das geht ohne Angabe von Gründen, du kannst aber sagen, dass die keine Einzugsermächtigung haben (haben die ja auch nicht, die gilt nämlich nur für die alte Firma).

Mache das und schreibe gleichzeitig die Erklärung, dass du nicht mit der Vertagsübernahme einverstanden bist.

 

Es ist eine Sauerei, was die Firmen denken. Aber die hoffen wohl, dass 80 % der Kunden sich das gefallen lassen.

Geschrieben
  • Autor

danke für die Tipps, ich bin mal gespannt ob das reibunglos durchgeht.

 

Ich befürchte fast, es gibt Ärger. Im Schreiben steht nur etwas von einem neuen Partner (der die Beiträge abbucht) und gleichzeitig haben sie sich einen neuen Namen gegeben der aber nicht dem des Partners entspricht.

 

Ob das nun rechtlich gesehen eine neue Firma ist, oder ob sie "nur" einen Partner haben - ist für mich noch nicht ganz klar. Auf jeden Fall wurden die Bedingungen des Vertrages einseitig zum schlechteren geändert - nämlich das dann für alle Mitglieder 12 Monate Mitgliedschaft ab Zeitpunkt X gelten egal ob der Vertrag nun nur noch 3 oder 8 Monate gelaufen wäre.

 

Ich kann sowas überhaupt nicht leiden :swepimp:

Geschrieben
für alle Mitglieder 12 Monate Mitgliedschaft ab Zeitpunkt X gelten egal ob der Vertrag nun nur noch 3 oder 8 Monate gelaufen wäre.

 

 

So, ist doch clever, wenn man mal mit einem Advokaten das Bett geteilt hat :swepimp:

 

Wenn du das Schreiben kuerzlich erhalten hast, nicht länger als 14 Tage, sofort Widerspruch/Kuendigung per Einschreiben mit Rückschein aussprechen.

 

Folgende Sachverhalte sind gegeben.

 

Dein Fitnesscenter wurde durch eine andere Gruppe zu anderen Konditionen übernommen.

Das bedeutet, dass man einen neuen Vertrag haette abschliessen müssen, der widerum deine Unterschrift enthaelt.

 

Das Fitnesscenter geht hier mehr oder weniger von der stillschweigenden Haltung der Mitglieder aus, was nicht unbedingt rechtens ist, aber oft praktiziert wird.

 

Ein weiterer nichtzulässiger Passus ist, dass man hier von einer Laufzeit von 12 Monaten ausgeht.

 

Bei Vertragserstabschluss, was ja hier mit der neuen Firmierung gegeben ist, darf die Vertragslaufzeit nicht über 6 Monate hinausgehen.

 

Im Übrigen ist in jedem Fitnessstudio, ausgenommen dem Sonderkündigungsrecht, vom Gesetz her eine "normale"Kündigungsfrist von 1 Monat einzuhalten.

 

So mein Lieber, ich hoffe dir ein bisschen mehr damit geholfen zu haben.

 

LG

Rosi

Geschrieben
  • Autor
So, ist doch clever, wenn man mal mit einem Advokaten das Bett geteilt hat :swepimp:

:blush:

Wenn du das Schreiben kuerzlich erhalten hast, nicht länger als 14 Tage, sofort Widerspruch/Kuendigung per Einschreiben mit Rückschein aussprechen.
mach ich !

Ich merke grad irgendwie immer deutlicher, das meine Fr. hier irgendwie übern Tisch gezogen werden soll. Das Schreiben war noch nicht mal datiert (sicher kein Zufall), es ist nicht von einem neuen Vertragsverhältniss - wie Henrik und Du das herausgefunden haben - die Rede, nebenbei wird die Laufzeit erhöht und die Beiträge schon seit 2 Monaten von einer neuen Firma abgebucht.

 

So mein Lieber, ich hoffe dir ein bisschen mehr damit geholfen zu haben.

:wub:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
  • Autor

Update:

 

nach 4 Tagen hatten wir die Kündigungsbestätigung bereits vorliegen. Ich hab das Schreiben weitestgehend so verfasst wie von euch vorgeschlagen - war also die richtige Taktik.

 

Danke nochmal an alle Mitwirkenden :blush:

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