Geschrieben 8. März 201016 Jr. comment_95327 Kann mir jemand sagen, was in nachfolgender Beschreibung der Begriff "untertägig" bedeutet... >> Melden
Geschrieben 8. März 201016 Jr. comment_95329 Mein Interpretation sieht so aus: Der Schein wird nicht nur EOD abgerechnet. Sondern er wird auch dann abgerechnet wenn du Intraday deine Schwelle berührst. Melden
Geschrieben 8. März 201016 Jr. comment_95330 ich denke mal, das damit "während" des Tages gemeint ist. Genauso, wie man auch "unter der Woche" sagt, also während der Woche meint. Melden
Geschrieben 8. März 201016 Jr. comment_95331 Kann mir jemand sagen, was in nachfolgender Beschreibung der Begriff "untertägig" bedeutet...Habe nur das gefunden, vielleicht hilfts dir : Definition Melden
Geschrieben 8. März 201016 Jr. Autor comment_95332 Mein Interpretation sieht so aus: Der Schein wird nicht nur EOD abgerechnet. Sondern er wird auch dann abgerechnet wenn du Intraday deine Schwelle berührst. So habe ich mir das auch vorgestellt... Jedoch verstehe ich dann nicht ganz, warum im zweiten Satz extra darauf hingewiesen wird, dass ein Schlusskurs nicht zwingend erforderlich ist. Daher dachte ich eigentlich, dass unter "untertägig" etwas anderes gemeint ist... Melden
Geschrieben 8. März 201016 Jr. comment_95333 Jedoch verstehe ich dann nicht ganz, warum im zweiten Satz extra darauf hingewiesen wird, dass ein Schlusskurs nicht zwingend erforderlich ist. das ist Juristendeutsch, quasi nochmal eine Absicherung das auch niemand hinterher mit dem Anwalt kommt Melden
Kann mir jemand sagen, was in nachfolgender Beschreibung der Begriff "untertägig" bedeutet...
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