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Gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bundle (Smartphone und Zubehör)

Geschrieben

Vor etwa 10 Monaten habe ich mir ein neues Smartphone gekauft. Im Paket enthalten war neben Ladekabel und Akku auch ein Stereo-Headset. Das Stereo-Headset ist mittlerweile defekt. Ich habe dies beim Netzbetreiber (o2), bei dem ich das Bundle erworben habe, mit der Bitte um Austausch, reklamiert. Die Reklamation wurde abgelehnt, da angeblich nur beim Smartphone die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren greift. Die Garantie des Stereo-Headsets wäre nach 6 Monaten abgelaufen.

 

Dies ist mir völlig neu. Ist die Aussage von o2 korrekt? Wo finde ich hierzu Rechtsgrundlagen?

 

Danke im Voraus und weiterhin noch ein schönes Wochenende...

Featured Replies

Geschrieben

Was heißt "im Paket enthalten"?

War es im Originalkarton des Handys (dann greift Gewährleistung), oder lag es daneben als Gratis-Zugabe (dann keine Reparaturansprüche)?

Als du das Handy gekauft hast bei O2, war da das Handy mit dem Zubehör beworben (dann hast du es mitgekauft => Gewährleistung greift)?

Geschrieben
  • Autor

Was heißt "im Paket enthalten"?

War es im Originalkarton des Handys (dann greift Gewährleistung), oder lag es daneben als Gratis-Zugabe (dann keine Reparaturansprüche)?

Als du das Handy gekauft hast bei O2, war da das Handy mit dem Zubehör beworben (dann hast du es mitgekauft => Gewährleistung greift)?

 

 

Lieferumfang

 

Palm® Pre™

USB-Datenkabel

Stereo-Headset

Bedienungsanleitung

Akku

Ladegerät

Tasche

Geschrieben

Ja ne, was heißt "Lieferumfang" bei dir?

War das alles im Original-Handykarton? Klingt so. Dann unterliegt das natürlich der Gewährleistung. Bei O2 also darauf bestehen...im Zweifel direkt an den Hersteller wenden mit der O2-Rechnung.

Geschrieben
  • Autor
Ja, es war natürlich alles im original Karton, in dem auch das Smartphone zu finden war... o2 hat auch auf meine erneute Bitte abgelehnt. Gute Idee... Ich schick mal ne Info an den Hersteller. Danke.
Geschrieben

Moin...

 

Hatte meine vorgesehene Antwort eigentlich schon an Tom per PM gesendet, da ich den Thread nichtmehr finden konnte.

Weiß auch nicht wieso.

Aber ich poste es nochmal für die anderen Leser.

 

Ich habe da mal ein Wenig recherchiert und bin da auf Einiges gestoßen.

 

Rein rechtlich liegst Du und O2 falsch. Aber sofern ich die Texte richtig verstanden habe, müssen die nach 10Monaten nur austauschen, wenn einiges greift. Aber eine Gewährleistung greift unter bestimmten Bedingungen bis 24Monate nach Kauf noch - auch für Zubehör!

Jetzt kommt aber der Haken an der Sache. Kurz zur Erklärung:

 

Gewährleistung wird vom Händler gegeben, dass der Gegenstand beim Gefahrübergang(Du erhältst die Ware)einwandfrei und voll funktionstüchtig ist. Gesetzlich beträgt die Gewährleistung max.24Monate.

In den ersten 6Monaten wird von einem Defekt bei Gefahrübergang ausgegangen. Hier muss der Verkäufer beweisen, dass es nicht defekt war.

Nach dem 6.Monat dreht sich das Ganze um und der Käufer muss beweisen, dass das Gerät schon bei Gefahrübergang defekt oder nicht voll funktionstüchtig war.

Wird sich in deinem Fall recht schwierig gestalten. Ein Tausch des Händlers geschieht nur auf Kulanz.

(Diese Regelungen gelten nur bei Neuwaren!!!)

 

Für solche Fälle gibt es dann eine Garantie.

 

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist.

Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

In diesem Fall musst Du in deinen Vertrag(oder AGBs) schauen und die vereinbarte Garantie ausfindig machen.

Aber ich glaube nicht, dass der Händler eine Garantie für das Headset weitergeben wird, sofern es hier eine vom Hersteller gibt.

Denn oftmals werden Zubehörteile günstig produziert um ein anderes Produkt etwas aufzuwerten. Dabei ist die Garantie für Zubehörteile meist recht gering bzw nur max.6Monate, sofern überhaupt vorhanden.

 

Aber zum Nachschlagen!Hier nochmal ein Link dazu...

 

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

 

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

 

lg NC

 

Edit: "In deisem Fall" Änderung

Bearbeitet von NikkChade

Geschrieben

Gewährleistung gilt trotzdem für Zubehör. Nach der "Keimtheorie" - die du für dich verwenden solltest, spielt die 6monatsregel auch nicht wirklich eine Rolle.

Auch wird Blackberry ganz sicher eine Garantie einräumen. Diese erstreckt sich auch auf das Zubehör (in der Regel).

Ich sag ja, wende dich an den Hersteller, der wird das abwickeln.

 

Wenn nicht, musst du dir überlegen, ob das Headset den Weg einer Klage etc wert ist - idR nicht.

Geschrieben

Ja, Gewährleistung zählt auch für Zubehör.

Aber da hier leider schon die 6Monate vorbei sind, wird es schwer für Tom zubeweisen, dass das Headset schon bei Übergabe einen Schlag hatte.

Aber dank meiner sorgfältigen Recherchen :nictation: habe ich auch für BlackBerry die Bestimmungen gefunden und die räumen Dir nach 6Monaten leider keine Gewährleistung mehr ein. Es sei denn, Du kannst den o.g. Beweis erbringen.

 

Mal schauen, vll finde ich es ja nochmal.

Bis später...

 

lg NC

Geschrieben

Habs gefunden...

 

http://www.blackberry.com/legal/pdfs/Handheld_Warranty/Handheld_Limited_Warranty_Germany_German.pdf

 

Die offiziellen Richtlinien zur Gewährleistung für Deutschland von BlackBerry.

Ist ein ziemlicher Brocken...

Aber wenn ich es richtig überflogen habe, dann gibt es in deinem Falle leider keine Möglichkeit mehr die Gewährleistung einfach so zubekommen.Da musst Du dich dann schon richtig dahinter klemmen.

Nachweise erbringen, dass das Ding schon vor den 6Monaten Schrott war...

 

lg NC

Geschrieben
  • Autor
Ich habe o2 nochmal angeschrieben. Sofern erneut eine Ablehnung kommt, werde ich mich an den Hersteller direkt wenden. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie es mit der Sache weitergeht...
Geschrieben

Nachweise erbringen, dass das Ding schon vor den 6Monaten Schrott war...

 

 

 

Wenn irgend was bei Sachgerechtem Gebrauch innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt geht ist immer davon aus zu gehen das der Gegenstand bei Auslieferung schon Mangelhaft war , sonst hätte er ja die  Jahre gehalten.

 

 

Heist hier, wenn keine Beschädigungen durch äussere Einwirkungen zu sehen sind, wie abgeknicktes Kabel, oder Druckstellen ist von einem Mangelhaften Bauteil innerhalb des Gerätes aus zu gehen und die Gewährleistung müsste erfüllt werden.

 

Einfach den Verbraucherschutz anrufen,

die kennen Ihre Pappenheimer und wissen meist was zu tun ist.

Geschrieben
Falls Du zwischenzeitlich auf Dein Gerät verzichten kannst, schicke doch einfach das komplette Paket in der OVP ein. Fehlerbeschreibung wäre dann bspw., dass Du mit dem Headset nichts hören kannst (oder was immer auch der Fehler ist). Ob nun das Headset oder die Buchse / Elektronik im Smartphone defekt ist, kannst Du ja nicht wissen :nictation:.
Geschrieben
  • Autor

Falls Du zwischenzeitlich auf Dein Gerät verzichten kannst, schicke doch einfach das komplette Paket in der OVP ein. Fehlerbeschreibung wäre dann bspw., dass Du mit dem Headset nichts hören kannst (oder was immer auch der Fehler ist). Ob nun das Headset oder die Buchse / Elektronik im Smartphone defekt ist, kannst Du ja nicht wissen :nictation:.

 

 

Ich bin mir 100 %ig sicher, dass Dein "Trick" funktionieren würde, da die eingeschickten Geräte aus kostengründen garnicht überprüft werden. Problem ist nur, dass ich auf mein Smartphone/Handy ganz einfach nicht verzichten kann...

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