Vor etwa 10 Monaten habe ich mir ein neues Smartphone gekauft. Im Paket enthalten war neben Ladekabel und Akku auch ein Stereo-Headset. Das Stereo-Headset ist mittlerweile defekt. Ich habe dies beim Netzbetreiber (o2), bei dem ich das Bundle erworben habe, mit der Bitte um Austausch, reklamiert. Die Reklamation wurde abgelehnt, da angeblich nur beim Smartphone die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren greift. Die Garantie des Stereo-Headsets wäre nach 6 Monaten abgelaufen.
Dies ist mir völlig neu. Ist die Aussage von o2 korrekt? Wo finde ich hierzu Rechtsgrundlagen?
Danke im Voraus und weiterhin noch ein schönes Wochenende...
Vor etwa 10 Monaten habe ich mir ein neues Smartphone gekauft. Im Paket enthalten war neben Ladekabel und Akku auch ein Stereo-Headset. Das Stereo-Headset ist mittlerweile defekt. Ich habe dies beim Netzbetreiber (o2), bei dem ich das Bundle erworben habe, mit der Bitte um Austausch, reklamiert. Die Reklamation wurde abgelehnt, da angeblich nur beim Smartphone die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren greift. Die Garantie des Stereo-Headsets wäre nach 6 Monaten abgelaufen.
Dies ist mir völlig neu. Ist die Aussage von o2 korrekt? Wo finde ich hierzu Rechtsgrundlagen?
Danke im Voraus und weiterhin noch ein schönes Wochenende...