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Schadensfall mit PKW: Versicherungsfachmann oder Gutachter unter den Mitgliedern

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ein Bekannter von mir ist mit seinem gut gepflegten 15 Jahre (400K KM Diesel) auf der Autobahn über nen LKW Reifen gerolltt, was dazu geführt hat, dass an allem möglichen Stellen des Fahrzeugs Schäden aufgetreten sind. In Summe würde die Reparatur circa 4.000 € ausmachen. Die Versicherung schätzt den Wagen jedoch nur auf einen Restwert (Jahre/ KM) von 600 €. Für diesen Betrag bekommt er allerdings keinen adäquates Ersatz. Die Frage die sich mir stellt, ist, ob so eine Behandlung des Sachverhaltes rechtens ist oder ob es sich die Versicherung des Verursachers nicht etwas zu leicht macht.

 

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir den einen oder anderen Tipp geben, wie man sich hier verhalten kann/ soll?


Viele Grüße und schon mal besten Dank für Euer Feedback

whipsaw

Featured Replies

Geschrieben

Bin zwar kein Expert auf dem Gebiet, aber habe schon von solchen Fällen gehört, zb von Selbstständigen die gerade kein Geld für ein neues Nutzfahrzeug hatten und die Bude dichtmachen konnten, weil die Versicherung nur den Restwert bezahlen wollte.

 

 

ü Goog findet man einiges dazu (Vola ist ja nicht da, der hätte bestimmt nochmehr gefunden mocking.gif )

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/totschd.htm

 

Als Laie würde ich sagen, das ist Usus.

Bliebe nur noch die Möglichkeit, die Reparatur günstig von einem Bekannten machen zu lassen, wenn das geht.

Geschrieben

Das ist einfach Pech. Es ist in der Tat so, dass bei normalen Versicherungen nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt wird. 1000 € sind in dem Fall aber noch drin, würde ich sagen (Wert vom Auto + Händlermarge). Wenn die gegnerische Haftpflicht einspringt, dann kommt man über diesen Pflichtwert auch nicht hinaus. Daraufhin würde ich die gegnerische Versicherung noch drängen.

 

 

Allgemein noch dazu andersherum:

Deshalb versichert man auch Autos ab einem gewissen "Wert" und Alter nicht mehr Vollkasko, weil auch da nur der Restwert bezahlt wird. Ein 15 Jahre altes Auto mit 250.000 km auf Vollkasko zu versichern lohnt kaum, weil "3 Jahre Vollkasko" die Summe des Autos übersteigt. Da muss man für sich selbst rechnen, was einem das Wert ist und ob man sich dann nicht lieber "selbst versichert", also gedanklich die Vollkaskosumme zurücklegt auf dem Konto.

Manche Verischerungen bieten einen Neuwagenersatzwert an, also in den ersten 2 Jahren des Neuwagens bekommt man den vollen Neuwagenwert erstattet. Das ist insofern interessant weil ein (hochwertiger) Neuwagen, sobald er vom Hof rollt, schonmal um einige k€ im Wert sinkt rechnerisch.

Geschrieben
  • Autor

@Bull - Danke für die Rückmeldung und den Link. Es liegt dann wohl doch an der "Verhältnismäßigkeit"

 

wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen [...] weil der Wert des Fahrzeugs (Auto) nicht mehr im Verhältnis zu den Reparaturkosten steht.

 

Als Folge muss die Autoversicherung dann dem Versicherungsnehmer nicht die Kosten für die Reparatur erstatten, sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

 

Also so wie ich das verstanden habe, wird der Restwert auf 600 € geschätzt.

Den Wiederbeschaffungswert kenne ich leider nicht. Den müsste man dann vermutlich über Schwacke und Co. errechnen, oder?

 

 

@Henrik - RE: Wert vom Auto + Händlermarge, verstehe ich Deinen Einwand richtig, dass die Versicherung Spielraum hat?

 

Interessant ist auch der Passus (aus Bulls Link)--->

 

Einzige Ausnahme bei Kraftfahrzeugen: Der Versicherungsnehmer lässt die Reparatur tatsächlich durchführen und sie kostet nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes. Diese Ausnahme geht zurück auf das BGH-Urteil vom 15. 2. 2005 - VI ZR 70/04 mit dem Leitsatz: "Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat."

 

Bleibt die Frage, ob und wie sich der Wiederbeschaffungspreis exakt berechnen lässt.

Geschrieben

Kleiner Hinweis nur :

 

Zeit bis zur nächsten HU (TÜV) spielt eine Rolle/sollte/könnte auch heute noch eine Rolle bei der Bewertung spielen.

 

Nun melde ich mich auch noch mal : Mir ist dasselbe allerdings vor 30 Jahren mit einem B-Kadett passiert (der war da BJ 1971,also auch schon ein Oldi damals) . Den hatte ich für wenige DM gekauft, repariert , durch den TÜV gebracht und dann wurde er mir geschrottet . Habe dann ein paar 100% Profit gemacht, eben weil der TÜV neu und somit der Wert des KFZ höher war . Den Tip bekam ich damals von meinem freundlichen Versicherungsvertreter , als ich meine neue Versicherung wieder kündigen mußte und nebenbei erwähnte, dass ich nun eben kein Auto weil kein Geld mehr hätte ..

 

KB

 

PS.: Lachend : Es war ein wirtschaftlicher Totalschaden ("geschrottet") , dabei ... nur die Fahrertür war gehörig eingedrückt . Wenn ich das in einer Werkstatt hätte machen lassen, dann wären es 2.500 DEM Kosten lt. "Liste" gewesen . Durch den neuen TÜV war der Wagen (Einkauf 250 DM) dann noch 1.500 DM Wert . Die habe ich bekommen und später die Türe ausgebessert, war ein halber Tag Arbeit und ne ordentliche Tür vom Schrott nochmal . Wenn ich mal so gut traden könnte, wie ich damals Autos repariert habe ....

Geschrieben

@ Chief,

bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommt man, soweit ich weiß, den Wiederbeschaffungswert, und nicht nur den Restwert des Fahrzeuges.

Also die übliche Händlermarge oben drauf.

 

Als Orientierung hilft es, bei mobile.de oder autoscout einen örtlichen, gleichartigen Wagen vom Händler zu suchen.

Meistens verkauft solche Altautos aber kein Händler mehr selbst, weil er 1 Jahr Gewährleistung geben muss. Also muss man sich an Privatangebote halten.

 

Es ist einfach ärgerlich sowas. Gerade wenn man einen topgepflegten Wagen hat. Da steckt ja auch einiges an Wartungskosten drin.

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